Der Pflichtteil beim Erbe

Was Sie für Ansprüche haben

Aktualisiert am 25.04.2023
Pflichtteil beim Erben

Was ist der Pflichtteil beim Erbe?

Die sogenannte Testierfreiheit (§ 1937 BGB) gibt jedem Menschen das Recht, seine Erben nach dem eigenen Tod selbst zu bestimmen. Dies geschieht durch eine Verfügung von Todes wegen, z. B. in Form eines Testaments oder Erbvertrags.

Damit lassen sich noch zu Lebzeiten sogar nahe Angehörige, wie die eigenen Kinder, enterben. Um nun aber zu vermeiden, dass vom Erbe ausgeschlossene Angehörige komplett leer ausgehen, sieht das deutsche Erbrecht den sogenannten Pflichtteil vor.

Diesem liegt die Annahme zugrunde, dass der Erblasser auch nach seinem Tod eine gewisse Fürsorgepflicht gegenüber engsten Angehörigen hat. Der Pflichtteil ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt und umfasst einen festgelegten Prozentsatz des Nachlasses.


Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil beim Erbe?

Der im Erbrecht festgelegte Pflichtteilsanspruch richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge, in der eine klare Reihenfolge der pflichtteilsberechtigten Angehörigen definiert ist:

  1. Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner des Erblassers

  2. Kinder des Erblassers (inklusive nichteheliche und adoptierte Kinder)

  3. Eltern des Erblassers (falls keine Kinder vorhanden sind)

  4. Enkel und Urenkel des Erblassers (falls Eltern bereits verstorben sind)

Wie hoch ist der Pflichtteilsanspruch für die Erben?

Im § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches steht geschrieben, dass der „Pflichtteil in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils” besteht. Daher muss zunächst der gesetzliche Erbteil (Erbquote) anhand der gesetzlichen Erbfolge ermittelt werden. Entscheidend für die Höhe dieser Erbquote sind

  • der Verwandtschaftsgrad,
  • die Anzahl vorhandener Kinder und
  • der Güterstand der Ehe (Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung).

Kurz gesagt, muss festgestellt werden, wie viele pflichtteilsberechtigte Personen vorhanden sind, bevor die Höhe des individuellen Anspruchs errechnet werden kann.

Rechenbeispiel

Dieses Beispiel zur Pflichtteilsberechnung setzt einen Nachlasswert von 150.000 Euro voraus. Wie hoch ist der Pflichtteil für ein enterbtes Kind, wenn es ein, zwei oder gar drei Kinder gibt? Ist in der Tabelle von einem verheirateten Ehepaar die Rede, gilt, dass die Ehegatten beim Tod des Erblassers in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben.

Situation beim Tod Erbquote Pflichtteils­quote Pflichtteils­anspruch
unverheiratet, 1 Kind 1 (100 %) 1/2 75.000 €
verheiratet, 1 Kind 1/2 (50 %) 1/4 37.500 €
unverheiratet, 2 Kinder 1/2 (50 %) 1/4 37.500 €
verheiratet, 2 Kinder 1/4 (25 %) 1/8 18.750 €
unverheiratet, 3 Kinder 1/3 (33,3 %) 1/6 25.000 €
verheiratet, 3 Kinder 1/6 (16,6 %) 1/12 12.500 €

Was passiert mit dem Nachlass, wenn es keine Erben gibt?

Wenn bei einem unverheirateten Erblasser weder ein Testament existiert, noch blutsverwandte Angehörige ausfindig gemacht werden können, nimmt der Staat sein gesetzliches Erbrecht wahr und wird zum Alleinerben.
In diesem Fall geht der gesamte Nachlass auf das Bundesland über, in dem der Erblasser vor seinem Tod zuletzt gewohnt hat.

Vorlagen für Testament

Sie erhalten diese Testamentsvorlagen kostenlos:

  • Einzeltestament
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Enterbung & Entziehung Pflichtteil
  • Teilungsanordnung
  • Vermächtnis & Erben mit Auflagen
  • Vorerben und Nacherben
SSL-Verschlüsselung

Pflichtteilsanspruch und Sterbegeldversicherung

Was passiert mit dem Sterbegeld?

Schon bei der Antragstellung der Sterbegeldversicherung ist die Festlegung einer bezugsberechtigten Person eine grundsätzliche Entscheidung, weil es keinen Erlebensfall im engeren Sinne gibt – also kein festgelegtes Fälligkeitsdatum, an dem der Versicherungsnehmer die Leistung erhält. Je nachdem, ob die Sterbegeldversicherung mit oder ohne Bezugsrecht abgeschlossen wurde, gelten für den Todesfall unterschiedliche Sachverhalte in Bezug auf den Pflichtteilsanspruch:

  1. Wird die Sterbegeldversicherung ohne Bezugsrecht abgeschlossen, dann fällt die Leistung des Sterbegeldes in den Nachlass des Verstorbenen. Hier gilt dann das ganz normale Erbrecht, samt Pflichtteilsansprüchen.

  2. Besteht eine Sterbegeldversicherung mit Bezugsrecht, dann hat der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss eine bezugsberechtigte Person angegeben. In dieser Situation fällt das Sterbegeld nicht in den Nachlass. Der Bezugsberechtigte erhält die Versicherungssumme direkt von der Versicherung. Somit gibt es auch keinen Pflichtteilsanspruch.
    Hier gilt der Leitspruch: „Bezugsrecht geht vor Erbrecht”.

Kann ein unwiderrufliches Bezugsrecht widerrufen werden?

Im Rahmen der Sterbegeldversicherung kann das Bezugsrecht entweder widerruflich oder unwiderruflich angegeben werden. Während das widerrufliche Bezugsrecht jederzeit vom Versicherungsnehmer geändert werden kann, gilt dies für die Unwiderruflichkeit nicht ohne Zustimmung des Bezugsberechtigten. Außerdem muss das unwiderrufliche Bezugsrecht ausdrücklich vermerkt werden.

Hat der Schuldner die Sterbegeldversicherung zunächst für seinen Nachlass (§ 160 Abs. 2 VVG) abgeschlossen und die unwiderrufliche Bezugsberechtigung zu Gunsten des Dritten später vereinbart, ist diese Zuwendung als solche nach dem AnfG § 4 (Vier-Jahres-Frist) anfechtbar.
Die Anfechtungsmöglichkeit soll verhindern, dass beispielsweise Personen oder Unternehmer vor einer drohenden Insolvenz ihr Vermögen auf Dritte überschreiben. Besteht Unsicherheit, empfehlen wir immer einen Fachanwalt hinzuzuziehen.

Sterbegeldversicherung und Pflichtteilsergänzungsansprüche

Da die Bestimmung eines Bezugsberechtigten üblicherweise ohne weitere Kosten erfolgt, handelt es sich bei der Auszahlung des Sterbegeldes rein rechtlich um eine Schenkung, die wiederum bei der Berechnung des Pflichtteilsergänzungsanspruchs berücksichtigt werden muss. Wurde das Bezugsrecht aber zugunsten eines Abkömmlings im Sinne der Ausstattung nach § 1624 BGB erteilt, ist das Bezugsrecht nicht unentgeltlich und es handelt sich rein rechtlich nicht mehr um eine Schenkung.

Zweckgebundene Sterbegeldversicherung: Was passiert mit dem Rest?

Die Sterbegeldversicherung wird im Normalfall abgeschlossen, um die hohen Kosten der Beerdigung zu decken. Doch was passiert mit dem restlichen Geld, wenn die grundsätzlichen Bestattungskosten beglichen sind? Dafür kann beispielsweise in einem Bestattungsvorsorgevertrag geregelt werden, dass der Bestatter mehr Leistung erbringen soll oder eine namentlich benannte Person die Restsumme ausgezahlt bekommt.

Was passiert mit dem Sterbegeld im Falle der Erbausschlagung?

Handelt es sich um eine Sterbegeldversicherung mit Bezugsrecht, fällt das Sterbegeld im Rahmen der Erbschaft nicht in den Nachlass. Werden dann die Erben als bezugsberechtigte Personen vom Erblasser eingesetzt, können diese zwar das Erbe ausschlagen, müssen aber nicht auf das Sterbegeld aus der Versicherung verzichten.

Die Erbausschlagung ist also für das Bezugsrecht unschädlich. Es sei denn, der Erblasser hat in seinem Testament ausdrücklich etwas anderes angeordnet.

Weitere hilfreiche Artikel

Mit einer sterbegeldversicherung die Familie absichern

Familie absichern

Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung

Das Sterbegeld der SOLIDAR schützt Sie und Ihre Angehörigen vor den hohen Bestattungskosten, die im Todesfall eintreten. Jetzt Mitglied unserer 100-jährigen Versicherungsgemeinschaft werden und zusätzlich einen 20 € Amazon Gutschein erhalten.

Jetzt Beitrag berechnen
Vorsorgedokumente herunterladen

Vorsorgedokumente

Kostenlos herunterladen

Tod und Pflegebedürftigkeit sind Themen, die man gerne aufschiebt oder man sich dazu keine Gedanken machen möchte. Mit dem Erstellen von Vorsorgedokumenten schaffen Sie für sich, für Ihre Angehörigen und behandelnde Ärzte Sicherheit.

Hier anfordern
Was bedeutet Personenstand?

Personenstand & Familienstand

Wichtige Angaben

Personenstandsdaten sind Kern des Melderegisters und finden sich in Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, sowie in Sterbebüchern und ähnlichen Dokumenten. Alles was dazu gehört lesen Sie hier.

Mehr erfahren