Erbvertrag

Alternative zum Testament

Aktualisiert am 02.11.2021
Was ist ein Erbvertrag

Erbvertrag als Alternative zum Testament

In Deutschland sind nach dem Erbrecht zwei Möglichkeiten der Verfügung von Todes wegen zulässig,

  1. zum einen das Testament und
  2. zum anderen der Erbvertrag.

Durch eine solche Regulation trifft eine natürliche Person eine Anordnung, die erst nach dem Tod wirksam wird.

In Testament und Erbvertrag wird der Nachlass geregelt, bei dem es sich in den meisten Fällen um Vermögenswerte handelt. Liegt keine solche Verfügung von Todes wegen vor, orientiert sich der Staat an der gesetzlichen Erbfolge, die in § 1924 im BGB geregelt ist.


Was ist der Unterschied zwischen Erbvertrag und Testament?

Während das Testament, welches auch letztwillige Verfügung genannt wird,

  • eine einseitige Willenserklärung des Erblassers ist,
  • kommt es bei einem Erbvertrag dem Namen nach zu einem Vertrag zwischen mehreren Personen bzw. Vertragspartnern.

Es handelt sich demnach um eine "Verfügung des Todes wegen" in Vertragsform. Ein einseitiger Vertrag ist nicht zulässig. Das Testament ist zwar wesentlich stärker verbreitet, doch ein Erbvertrag bietet die Chance auf Mitbestimmung des Erben/ der Erbin, denn er/sie ist durch den Vertrag an den Erblasser gebunden (Bindungswirkung eines Vertrages).

  • Wird jemand in einem Testament bedacht, hat er keine rechtliche Handhabe, den vorzeitigen Widerruf der Verfügung zu verhindern. D.h. wird das Testament vom Erblasser nachträglich nochmal geändert (widerrufen) und der zuvor eingesetzte Erbe ggf. überhaupt nicht mehr berücksichtigt, kann der Erbe das nicht verhindern.
  • Gibt es jedoch einen Erbvertrag, hat der zukünftige Erbe durch seine Anwartschaft eine gewisse Sicherheit. Denn durch den Erbvertrag erhält er die vertraglich festgeschriebene, unentziehbare Erwerbsaussicht auf ein Recht, dessen Voraussetzung (Tod des Erblassers) noch nicht erfüllt ist.

Ein Vertrag bedeutet aber auch, dass sich alle Vertragsparteien in Bezug auf den Inhalt des Erbvertrages abstimmen müssen und Änderungen von Vertragsteilen nur durch Zustimmung aller Parteien möglich sind. Stirbt ein Vertragspartner, können keine Vertragsänderungen mehr vorgenommen werden.

Geht es um gemeinsam geschlossene Verfügungen, gibt es noch einen weiteren Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag. Während ein gemeinschaftliches Testament ausschließlich mit dem Ehepartner bzw. Ehegatten zusammen aufgesetzt werden kann, besteht beim Erbvertrag die Möglichkeit, mit jedem eine Vertragspartnerschaft einzugehen.

Das ermöglicht auch unverheirateten Lebenspartnern und Geschäftspartnern ein reguliertes Erbverhältnis.

Testament Erbvertrag
einseitig mehrere Vertragspartner
jederzeit widerrufbar Vertragsbindung
Erbe hat keinen Einfluss Erbe und Erblasser stimmen sich ab
Gemeinschaftliches Testament nur durch Ehepartner Gemeinschaftlicher Erbvertrag zwischen allen natürlichen Personen

Testament trotz Erbvertrag?

Da ein Testament geläufiger ist, stellen sich viele die Frage, ob es den Erbvertrag aufhebt? Dies ist nicht der Fall. Ein zeitlich vor oder nach dem Erbvertrag aufgesetztes Testament, das im Widerspruch zum Inhalt des Erbvertrages steht, ist grundsätzlich unwirksam. Erbvertrag und Testament schließen sich gegenseitig aus.

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Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Zunächst einmal gibt es zwei verschiedene Varianten des Erbvertrages.

  1. Es gibt den einseitigen Erbvertrag, in dem lediglich der Nachlass eines Vertragspartners geregelt wird, und es gibt
  2. den zweiseitigen Erbvertrag, bei dem beide Vertragsparteien ihren Nachlass regeln und Verabredungen getroffen werden können, die nach dem Tod wirksam werden.

Es ist beispielsweise äußerst sinnvoll für verheiratete oder unverheiratete Paare einen zweiseitigen Erbvertrag zu verabreden, wenn sie sich gegenseitig als Alleinerben sehen.

Sinnvoll ist ein Erbvertrag auch, weil er im Gegensatz zum Testament mit Leistungen aus dem Güterrecht verknüpft werden kann. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Leistung des Erblassers von einer Gegenleistung abhängig sein muss.

Beispiel 1

Wenn ein Erblasser noch zu Lebzeiten einem guten Freund sein Haus hinterlassen will, kann es mit beidseitigem Einverständnis an die Bedingung geknüpft sein, dass der Freund nach dem Ableben des Erblassers in dessen Haus wohnt und dieses nicht verkauft.

Beispiel 2

Wenn das Restaurant eines Geschäftsinhabers nach dessen Tod auf den Bruder übergehen soll, kann sich dieser im Gegenzug dazu verpflichten, in dem Restaurant zu arbeiten.


Kann der Erblasser trotz Erbvertrag Schenkungen machen?

Zwar können beide Vertragspartner nach dem Aufsetzen des Erbvertrages weiterhin über ihr Vermögen verfügen und beispielsweise Gegenstände kaufen oder verschenken, allerdings ist dieses Vorgehen nur dann wirksam, wenn der Erblasser mit dieser Handlung ein anzuerkennendes Eigeninteresse verfolgt.

Eine Schenkung ist untersagt, wenn Sie den Vertragserbe absichtlich beeinträchtigt oder schadet. In diesem Fall ist der Schlusserbe nach dem Tod des Erblassers berechtigt, das Geschenk zurückzufordern. Ist der Beschenkte jedoch nicht mehr im Besitz des Gegenstandes, dann ist er nicht zur Herausgabe verpflichtet. Es sei denn, er wusste von einer schädigenden Absicht dem Erben gegenüber. Dann muss der Wert ersetzt werden. Das Recht auf Herausgabe verjährt 3 Jahre nach dem Erbfall.

Welche Auswirkungen hat ein Erbvertrag auf den Pflichtteil des Erbes?

Laut § 2303 BGB greift in Deutschland der sogenannte Pflichtteil am Erbe immer dann, wenn berechtigte Angehörige vom Erbe durch das Testament oder einen Erbvertrag ausgeschlossen werden. Dann können Sie den Erbvertrag anfechten:

(1) Ist ein Abkömmling des Erblassers durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen, so kann er von dem Erben den Pflichtteil verlangen. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.

(Quelle: § 2303 BGB)

Demnach steht dem Angehörigen immer entgegen dem Willen des Erblassers ein Teil am Nachlass zu. Allerdings kann dieser Pflichtteil reduziert oder an Bedingungen geknüpft werden. Wird beispielsweise ein Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht aufgesetzt, stimmt der Angehörige zu, auf seinen Pflichtteilsanspruch zu verzichten. Häufig geschieht diese Vereinbarung in Kombination mit einer Abfindungszahlung.

Eine andere Option ist die sogenannte Pflichtteilsstrafklausel, die in bestimmten Situationen eine Strafe, wie etwa eine Minderung des Erbes, vorsieht. Dieser Passus wird gerne bei Familien mit Kindern genutzt.

Beispiel:

Ein Familienvater möchte sein gesamtes Vermögen im Todesfall seiner Frau hinterlassen, um für eine finanzielle Sicherheit der Familie zu sorgen. Erst mit dem Ableben beider Elternteile sollen die Kinder erben. Verlangt nun ein Kind vorzeitig seinen Pflichtanteil, kann eine Pflichtteilsstrafklausel festlegen, dass es dann kein Erbe des zuletzt verstorbenen Elternteils mehr ist. Das Kind wird womöglich auf seinen Pflichtteil verzichten, um kein Erbe zu verlieren.

Gesetzeskonformer Erbvertrag: Was ist zu beachten?

Um einen Erbvertrag abzuschließen, müssen alle geschäftsfähigen Vertragspartner beim Unterzeichnen anwesend sein. Unter Aufsicht eines Notars wird der Vertrag unterzeichnet und beurkundet. Aufbewahrt wird die Urschrift des Dokumentes beim Amtsgericht, insbesondere beim Notar.

Ein Testament hingegen wird beim Nachlassgericht verwahrt. Alle Vertragspartner erhalten vom Notar beglaubigte Kopien des Erbvertrags. Der Notar trägt die Urkunde für die Registrierung unter einer fortlaufenden Nummer in seine Urkundenrolle ein. Die Öffnung eines Erbvertrags erfolgt nach demselben Muster wie bei einem Testament.

Kosten für einen Erbvertrag

Damit ein Erbvertrag rechtswirksam ist, muss er notariell beglaubigt werden. Dadurch entstehen Kosten für das Beurkundungsverfahren, die sich nach einer Gebührentabelle im Gerichts- und Notarkostengesetz richten und mit einem 2-fachen Gebührensatz abgerechnet werden. Die Höhe richtet sich nach dem Vermögen, über das in dem Erbvertrag entschieden wird.

Praktisch: Liegt ein Erbvertrag vor, bedarf es im Erbfall in der Regel keines zusätzlichen Erbscheins.

Geschäftswert Notargebühren Einzeltestament Notargebühren Gemeinschaftliches Testament
10.000 € 120 € 210 €
20.000 € 150 € 280 €
50.000 € 220 € 420 €
100.000 € 350 € 680 €
200.000 € 550 € 1.060 €
500.000 € 1.150 € 2.250 €
1.000.000 € 2.100 € 4.150 €

Rücktritt vom Nachlass: Kann ein Erbvertrag aufgehoben werden?

Wie jeden anderen Vertrag auch, können Sie den Erbvertrag innerhalb der gesetzlich zulässigen Grenzen aufheben lassen, insofern alle Vertragspartner zustimmen. Die einfachste Lösung ist die Aufhebung durch ein Testament, das als eigenhändiges notariell beglaubigtes Dokument ebenfalls beurkundet werden muss.

Eine weitere Option ist der Rücktritt vom Erbvertrag, dem der Vertragspartner nicht zustimmen muss. Die Möglichkeit des Rücktritts bewegt sich aber in engen gesetzlichen Grenzen.

Idealerweise haben Sie ein Rücktrittsrecht in den Erbvertrag integriert, sodass ein Austritt aus dem Vertrag eventuell sogar mit einem Aufhebungsvertrag vereinfacht wird.


Trotz Erbregelung privat vorsorgen

In der Regel ist es so, dass die nächsten Angehörigen bei einem Sterbefall in der Familie für die oft hohen Beerdigungskosten herangezogen werden – egal wie das Erbe geregelt wurde. Da jedoch oftmals für derartige Vorfälle keine Rücklagen gebildet werden, können diese Kosten nicht nur das Budget der Hinterbliebenen belasten, sondern auch schnell zu einer finanziellen Misere führen.

Mit dem Bestattungsgeld aus einer Sterbegeldversicherung sorgen wir dafür, dass Familienangehörige bei einem Todesfall finanziell abgesichert sind – nehmen Sie sich die Zeit und informieren Sie sich auf dieser Website!

Anhand unserer Produkt- und Tarifinformationsblätter zeigen wir Ihnen auf, wie vielfältig unsere Leistungsstandards sind. Mit dem Bestattungsgeld beziehungsweise der Bestattungsvorsorge der SOLIDAR sorgen Sie für das Wohl Ihrer Familie.

Sollten Sie weitere Fragen zur Bestattungsgeld-Thematik haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800 9644200 erreichen Sie uns von Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 16.30 Uhr und freitags von 8.00 bis 14.00 Uhr.