Bestattungsvorsorgevertrag

Über die eigene Beerdigung nachdenken – muss das sein?

Aktualisiert am 18.06.2021
Bestattungsvorsorgevertrag


Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?

Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung, die Ihre individuellen Wünsche rund um Ihre Beerdigung zum Inhalt hat. Sie schließen den Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens ab.

Beide Parteien unterzeichnen das Dokument. Im Todesfall nehmen die Hinterbliebenen Kontakt mit dem Bestatter auf, müssen sich aber um nichts mehr kümmern.

Alle Angelegenheiten sind bereits durch den Vorsorgevertrag geregelt. Dies hat für alle Seiten Vorteile: Sie können sich absolut sicher sein, dass Ihr Begräbnis genau nach Ihren Vorstellungen abläuft. Ihren Angehörigen obliegen keine Entscheidungen, was sie psychisch und finanziell entlastet.

Einige persönliche Wünsche, die Sie im Vertrag festlegen können:

  • Art der Bestattung (Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung)
  • Ort der Beisetzung
  • Ablauf der Trauerfeier
  • Musikalische Umrahmung der Trauerfeier
  • Art und Ausstattung des Sargs oder der Urne
  • Kleidung im Sarg
  • Gegenstände im Sarg
  • Blumendekoration auf dem Sarg und Grabschmuck
Icon Dokument

Hinweis

Sie haben bereits beim Aufsetzen des Vorsorgevertrages die Möglichkeit, festzulegen, wem das Bestattungsinstitut einen nicht verbrauchten Betrag auszahlen soll.

Das können z.B. Familienangehörige sein.

Sie müssen einen Bestattungsvorsorgevertrag grundsätzlich nicht zusammen mit einer Sterbegeldversicherung abschließen. Diese Kombination empfiehlt sich jedoch, um die Bestattung finanziell abzusichern. Das Sterbegeld erhält der Bestatter direkt von der SOLIDAR, wenn Sie bei uns eine Sterbegeldversicherung abschließen.

Bei der Kombination eines Bestattungsvorsorgevertrages mit einer Sterbegeldversicherung ist es wichtig, die Zweckbindung herzustellen, damit beispielsweise im Pflegefall die Behörden nicht verlangen können, dass zunächst der in einer Sterbegeldversicherung angesparte Rückkaufswert verwendet wird, um einen Pflegeplatz mitzufinanzieren.

Die Zweckbindung sollte durch eine Abtretung des Auszahlungsanspruchs der Sterbegeldversicherung an den Bestatter hergestellt werden. Alternativ ist auch die Vereinbarung eines unwiderruflichen Bezugsrechts möglich.

Bestattungsvorsorgevertrag oder Bestattungsverfügung?

Sie können ihre Wünsche auch mit einer Bestattungsverfügung äußern, doch dies

  • ist eine reine Willenserklärung,
  • umfasst keine finanzielle Absicherung und
  • ist nicht an ein bestimmtes Bestattungsunternehmen gebunden.
Icon Informationen

TIPP

Wenn Sie eine Bestattungsverfügung nutzen, bewahren Sie diese nicht im Testament auf, sondern im Familien- oder Stammbuch. Dies brauchen Ihre Angehörigen im Todesfall zuerst.


Kosten eines Bestattungsvorsorgevertrages

Einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen, ist bei den meisten Bestattungsunternehmen ohne zusätzliche Kosten möglich.

Nur die reinen Bestattungskosten sind Bestandteil der Vereinbarung. Durch Ihre frühzeitige Entscheidung für einen Bestatter profitiert auch dieser und erhebt keine Gebühren. Nur bei einer Auflösung des Vertrages können ungeplante Ausgaben anfallen.

Ziehen Sie in eine weit entfernte Stadt und würden Überführungskosten den Vorsorgevertrag sprengen, ist eine Kündigung möglich.

Stimmt das Bestattungsinstitut der Vertragsauflösung zu, können eventuell Abschlagsgebühren anfallen, die sich nach der Auftragssumme richten. Mit dem Bestattungsvorsorgevertrag regeln Sie alle Details Ihrer Beerdigung.

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Bestattungsvorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung

Einen Bestattungsvorsorgevertrag zusammen mit der Sterbegeldversicherung der SOLIDAR abzuschließen, sichert das finanzielle Wohl der Familie und gibt Ihnen ein gutes Gefühl.

Im Vertrag regeln Sie alles rund um Ihre eigene Beerdigung und können sich sicher sein, dass niemand daran etwas ändert.

Mit der privaten Vorsorge durch unsere Todesfallversicherung entlasten Sie Ihre Angehörigen finanziell. Möchten Sie mehr über den Vorsorgevertrag wissen? Sprechen Sie einfach den Bestatter Ihres Vertrauens an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.