Bestattungsvorsorgevertrag
Über die eigene Beerdigung nachdenken – muss das sein?
Für viele Menschen ist der Tod ein Tabuthema, über das niemand gern spricht. Doch indem Sie zusammen mit Ihrer Familie über Ihre Bestattung reden, nehmen Sie Ihren Liebsten eine große Last von den Schultern.
Ein Bestattungsvorsorgevertrag schafft für Sie und Ihre Angehörigen genauso wie die Sterbegeldversicherung Sicherheit. Zudem gibt er Ihnen die Gewissheit, dass Ihre Wünsche rund um Ihre Beerdigung schriftlich festgehalten sind.
Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur privaten Vorsorge:
- Während Sie mit der SOLIDAR Sterbegeldversicherung verhindern, dass Ihre Hinterbliebenen die hohen Kosten Ihrer Beerdigung tragen müssen,
- regeln Sie mit einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Angelegenheiten von der Trauerfeier bis zum Grabstein auf Ihrer letzten Ruhestätte.
Was ist ein Bestattungsvorsorgevertrag?
Bei einem Bestattungsvorsorgevertrag handelt es sich um eine schriftliche Vereinbarung, die Ihre individuellen Wünsche rund um Ihre Beerdigung zum Inhalt hat. Sie schließen den Vorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens ab.
Beide Parteien unterzeichnen das Dokument. Im Todesfall nehmen die Hinterbliebenen Kontakt mit dem Bestatter auf, müssen sich aber um nichts mehr kümmern.
Alle Angelegenheiten sind bereits durch den Vorsorgevertrag geregelt. Dies hat für alle Seiten Vorteile: Sie können sich absolut sicher sein, dass Ihr Begräbnis genau nach Ihren Vorstellungen abläuft. Ihren Angehörigen obliegen keine Entscheidungen, was sie psychisch und finanziell entlastet.
Einige persönliche Wünsche, die Sie im Vertrag festlegen können:
- Art der Bestattung (Erdbestattung, Feuerbestattung, Seebestattung)
- Ort der Beisetzung
- Ablauf der Trauerfeier
- Musikalische Umrahmung der Trauerfeier
- Art und Ausstattung des Sargs oder der Urne
- Kleidung im Sarg
- Gegenstände im Sarg
- Blumendekoration auf dem Sarg und Grabschmuck
Hinweis
Sie haben bereits beim Aufsetzen des Vorsorgevertrages die Möglichkeit, festzulegen, wem das Bestattungsinstitut einen nicht verbrauchten Betrag auszahlen soll.
Das können z.B. Familienangehörige sein.
Sie müssen einen Bestattungsvorsorgevertrag grundsätzlich nicht zusammen mit einer Sterbegeldversicherung abschließen. Diese Kombination empfiehlt sich jedoch, um die Bestattung finanziell abzusichern. Das Sterbegeld erhält der Bestatter direkt von der SOLIDAR, wenn Sie bei uns eine Sterbegeldversicherung abschließen.
Bei der Kombination eines Bestattungsvorsorgevertrages mit einer Sterbegeldversicherung ist es wichtig, die Zweckbindung herzustellen, damit beispielsweise im Pflegefall die Behörden nicht verlangen können, dass zunächst der in einer Sterbegeldversicherung angesparte Rückkaufswert verwendet wird, um einen Pflegeplatz mitzufinanzieren.
Die Zweckbindung sollte durch eine Abtretung des Auszahlungsanspruchs der Sterbegeldversicherung an den Bestatter hergestellt werden. Alternativ ist auch die Vereinbarung eines unwiderruflichen Bezugsrechts möglich.
Bestattungsvorsorgevertrag oder Bestattungsverfügung?
Sie können ihre Wünsche auch mit einer Bestattungsverfügung äußern, doch dies
- ist eine reine Willenserklärung,
- umfasst keine finanzielle Absicherung und
- ist nicht an ein bestimmtes Bestattungsunternehmen gebunden.
TIPP
Wenn Sie eine Bestattungsverfügung nutzen, bewahren Sie diese nicht im Testament auf, sondern im Familien- oder Stammbuch. Dies brauchen Ihre Angehörigen im Todesfall zuerst.
Kosten eines Bestattungsvorsorgevertrages
Einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen, ist bei den meisten Bestattungsunternehmen ohne zusätzliche Kosten möglich.
Nur die reinen Bestattungskosten sind Bestandteil der Vereinbarung. Durch Ihre frühzeitige Entscheidung für einen Bestatter profitiert auch dieser und erhebt keine Gebühren. Nur bei einer Auflösung des Vertrages können ungeplante Ausgaben anfallen.
Ziehen Sie in eine weit entfernte Stadt und würden Überführungskosten den Vorsorgevertrag sprengen, ist eine Kündigung möglich.
Stimmt das Bestattungsinstitut der Vertragsauflösung zu, können eventuell Abschlagsgebühren anfallen, die sich nach der Auftragssumme richten. Mit dem Bestattungsvorsorgevertrag regeln Sie alle Details Ihrer Beerdigung.
Ist der Bestattungsvorsorgevertrag steuerlich absetzbar?
Die Beerdigungskosten sind generell nur dann steuerlich absetzbar, wenn diese im steuerrechtlichen Sinn als außergewöhnliche Belastungen gelten. Für Angehörige bedeutet das, dass die Kosten höher als das eigentliche Erbe sein müssen.
In der Einkommenssteuererklärung können sie Beerdigungskosten von bis zu 7.500 € geltend machen, wenn diese die Erbmasse übersteigen.
Stehen Beerdigungskosten in Höhe von 9.000 € einem Nachlass über 5.000 € gegenüber, sind die Angehörigen berechtigt, 4.000 € von der Steuer abzusetzen.
Der Bundesfinanzhof legte in einem Urteil vom 10. Oktober 1990 (Aktenzeichen III R 93/87, BStBl 1991 II S. 140) dar, dass nicht geklärt ist, ob Kosten für die eigene Bestattung auch eine solche außergewöhnliche Belastung darstellen. Bis heute hat keine Instanz darüber abschließend entschieden.
Es lohnt sich deshalb, die Ausgaben zunächst in der Steuererklärung auszuweisen, auf die Entscheidung des Finanzamtes zu warten und bei Ablehnung gegebenenfalls Widerspruch einzulegen.
Benötige ich einen Bestattungsvorsorgevertrag?
Ein Vorsorgevertrag ist für jeden Menschen sinnvoll. Besonders wichtig ist er jedoch für Alleinstehende. Wenn keine nahestehenden Personen die Angelegenheiten rund um die Bestattung regeln, muss das Ordnungsamt die Bestattungspflicht erfüllen.
Gibt es dann keinen Vorsorgevertrag, beschränkt sich die Beerdigung auf das Nötigste und findet anonym ohne Trauerfeier, Blumen oder Traueranzeige statt. Sorgen Sie deshalb bereits heute vor und legen Sie fest, welche Wünsche der Bestatter berücksichtigen soll.
- Ihr Wille hat immer Vorrang gegenüber Ihren nächsten Angehörigen – auch wenn Sie ihn zu Lebzeiten nur mündlich bekundet haben.
- Ihre Bestattungsvorsorge ist verbindlich und gilt über Ihren Tod hinaus. Kein Erbe ist berechtigt, einen Einwand vorzubringen.
Weder Betreuer noch Testamentsvollstrecker oder andere Dritte dürfen in den Vertrag eingreifen. Der Bestatter setzt Ihren letzten Willen notfalls auch gegen die Erben durch. Deshalb ist ein Bestattungsvorsorgevertrag bei Differenzen und Zerwürfnissen der Familie immer sinnvoll und gibt Sicherheit.
Bestattungsvorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung
Einen Bestattungsvorsorgevertrag zusammen mit der Sterbegeldversicherung der SOLIDAR abzuschließen, sichert das finanzielle Wohl der Familie und gibt Ihnen ein gutes Gefühl.
Im Vertrag regeln Sie alles rund um Ihre eigene Beerdigung und können sich sicher sein, dass niemand daran etwas ändert.
Mit der privaten Vorsorge durch unsere Todesfallversicherung entlasten Sie Ihre Angehörigen finanziell. Möchten Sie mehr über den Vorsorgevertrag wissen? Sprechen Sie einfach den Bestatter Ihres Vertrauens an und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.