Bestattungsverfügung

Vor dem Tod die Beisetzung planen

Aktualisiert am 25.01.2022
Bestattungsverfügung


Was ist eine Bestattungsverfügung?

Bei der Bestattungsverfügung handelt es sich rechtlich betrachtet um eine schriftliche Willenserklärung einer lebendigen Person darüber, wie mit seiner oder ihrer Leiche nach dem Ableben verfahren werden soll ‒ ähnlich zur Patientenverfügung, die allerdings noch zu Lebzeiten gilt. Im deutschen Recht ist die Bestattungsverfügung noch nicht gesondert festgeschrieben, weshalb sie den allgemeinen Regeln einer Willenserklärung unterliegt.

Sie wird zu Lebzeiten erstellt und dient für die Zeit nach dem Tod. Die Erklärung ist juristisch gesehen Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und muss ohne Druck sowie nach dem freien Willen des Erklärenden entstanden sein. Sie kann von dem Verfasser jederzeit angepasst und wieder aufgehoben werden. Die Bestattungsverfügung richtet sich in erster Linie an den für die Totenfürsorge verantwortlichen Angehörigen, der das Recht und die Pflicht hat, sich um den Leichnam des Verstorbenen zu kümmern.

Warum ist die Bestattungsverfügung sinnvoll?

Wer seine zukünftige Beerdigung schon zu Lebzeiten plant, sichert einerseits die Einhaltung seiner eigenen Bestattungswünsche und entlastet andererseits seine Angehörigen mit Fragen und Aufgaben rund um die Bestattung. Selbst einem Streit über den möglichen Willen des Verstorbenen wird mit der vorherigen Bestattungsplanung vorgebeugt.

Persönliche Vorteile einer Bestattungsverfügung:

  • eigene Wünsche werden eindeutig und bindend schriftlich fixiert

  • beruhigendes Gefühl, für das eigene Ableben vorgesorgt zu haben

  • aktive Auseinandersetzung mit den Themen Tod und Bestattung

Vorteile für Angehörige:

  • Hinterbliebene werden im Todesfall entlastet

  • unbewusste Unterstützung während der Trauer

  • Vorbeugung von Streitigkeiten über möglichen Willen des Verstorbenen

Inhalt der Bestattungsverfügung

Wer dem Totenfürsorgeberechtigten und allen anderen Hinterbliebenen im Trauerfall möglichst viel Arbeit abnehmen will, kann Begräbnis und Trauerfeier bis ins kleinste Detail vorplanen und willentlich verfügen. Am besten schätzt man zum Zeitpunkt der Bestattungsverfügung ein, ob die Angehörigen einige Punkte selbst bestimmen sollen können oder ob alles vorab geregelt werden soll.

Ein gemeinsames Gespräch zur gewünschten Bestattung kann ebenfalls beim Erstellen der Bestattungsverfügung helfen.

Checkliste zur Bestattungsverfügung:

  • Bestattungsart, z. B. Erdbestattung, See- oder Feuerbestattung mit Urne

  • Bestattungsort (Friedhof), z. B. in der Heimatstadt

  • Gestaltung der Grabstelle mit ausgewähltem Grabstein und Blumen

  • Wünsche zum Grabmal, z. B. Inschrift, Material, Form oder Größe

  • Durchführung der Trauerfeier mit Trauerrede und Musik oder andere Wünsche

  • Soll es ein Kaffeetrinken oder Leichenschmaus geben?

  • Trauergäste, z. B. Familienkreis, Freunde oder öffentliche Bestattungsfeier

  • Optional auch die Angaben zum Bestattungsinstitut

Tipp

Grundsätzlich können Sie mit Ihrer eigenen Bestattungsverfügung jeden einzelnen Punkt der Beerdigung festlegen ‒ von der Farbe der Blumen bis zur Grabinschrift. Die Frage ist, ob Sie Ihren Angehörigen eigene Entscheidungsmöglichkeiten überlassen, um die Trauer zu bewältigen.

Ein Gespräch vorab über Ihre Bestattungsplanung hilft an dieser Stelle, um Einzelheiten zu klären.

Ihre persönliche Vorsorge

Eintragen und diese Vorlagen ohne weitere Kosten erhalten:

  • Bestattungsverfügung
  • Betreuungsverfügung bzw. Betreuungsvollmacht
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
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Unterschied zwischen Bestattungsverfügung und Bestattungsvorsorgevertrag

Während die Bestattungsverfügung eine reine Willenserklärung über den Ablauf von Trauerfeier und Beisetzung ohne finanzielle Absicherung ist, sind mit dem Abschließen eines Bestattungsvorsorgevertrags die Kosten für die Beerdigung bereits gedeckt.

Der Bestattungsvorsorgevertrag wird vor dem Ableben mit einem Bestattungsinstitut geschlossen und beinhaltet neben den Wünschen zur Beisetzung bereits die finanzielle Vorsorge, um den Angehörigen die anfallenden Kosten zu ersparen.

Form der Bestattungsverfügung

Idealerweise wird die Willenserklärung handschriftlich auf einem Papier mit Unterschrift verfasst, um keine Zweifel an der Echtheit der Bestattungsvorsorge zuzulassen. Die Bestattungsverfügung kann aber auch in gedruckter Form mithilfe einer Vorlage erfolgen, solange sie mit Datum und Unterschrift versehen und von einem Notar bestätigt ist.

Ein Vorlage, auch anderer Vorsorgedokumente, können Sie bei uns kostenlos herunterladen.


Wo lässt sich die Bestattungsverfügung hinterlegen?

Verstauen Sie die Willenserklärung über die Bestattungswünsche sicher an einem Ort, der für Angehörige gut zugänglich und auffindbar ist ‒ etwa beim Familienstammbuch oder der Heiratsurkunde. Denn diese Unterlagen benötigt der Bestatter im Trauerfall.

Sie können das Dokument auch einer Vertrauensperson mit Totenfürsorgerecht überreichen, wenn der Tod zeitnah bevorsteht.

Hinweis

Die Bestattungsverfügung kann prinzipiell auch dem eigenen Testament beigelegt werden. Allerdings wird das Testament meist erst eröffnet, wenn die Formalitäten zur Beerdigung bereits geklärt sind.

Bestattungsverfügung kombiniert mit der Sterbegeldversicherung

Um auch an die finanziellen Aufwendungen der Beerdigung abzusichern, lohnt sich zusätzlich zur Willenserklärung die günstige Sterbegeldversicherung der SOLIDAR. Damit regeln Sie alle Punkte rund um Ihre eigene Bestattung und gehen sicher, dass Ihre Wünsche und Vorstellungen eingehalten werden.

Möchten Sie mehr über die Sterbegeldversicherung wissen? Dann sind unsere freundlichen Mitarbeiter über die kostenfreie Servicenummer 0800 964420 erreichbar.