Patientenverfügung

Formal korrekt & individuell

Aktualisiert am 25.04.2024
Patientenverfügung

Vorsorgen: das predigen die Experten seit Jahren. Um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, benötigt man:

  1. Patientenverfügung
  2. Vorsorgevollmacht
  3. Bestattungsvorsorge

Die Details der drei Vorsorgedokumente nachfolgend in der Übersicht.


Patienten­verfügung


Mit der Patientenverfügung regeln Sie, wie Sie im Krankenhaus behandelt werden, wenn ein dramatischer Zustand erreicht ist.

Mit ihr wollen viele ein monatelanges oder gar jahrelanges Siechen, angeschlossen an Automaten verhindern.

Vorsorge­vollmacht


Eine Vorsorgevollmacht regelt, wer wichtige Entscheidungen in welchen Bereichen treffen kann, wenn Sie einmal nicht mehr zu eigenen Entscheidungen in der Lage sind.
Hat man keine Vertrauensperson eingesetzt, wird das Amtsgericht jemanden bestimmen und das kann schlimme Auswirkungen haben.

Bestattungs­vorsorge­vertrag


Ein Bestattungsvorsorge­vertrag legt fest, wie Sie dereinst bestattet werden möchten. Darin können alle Ihre Wünsche berücksichtigt werden und er stellt sicher, dass dann niemand mehr oder weniger macht, als Sie es sich vorgestellt haben.
Die Bestattungsvorsorge können Sie bequem bei einem Bestatter ihrer Wahl vereinbaren, die passende Sterbegeldversicherung zur finanziellen Abdeckung bekommen Sie hier bei der Solidar.


Kostenloser Download einer Patientenverfügung

Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich entscheidungsunfähig bin? Laden Sie sich hier kostenlos & unverbindlich die Broschüren des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz sowie fertige Textbausteine zur Erstellung einer schriftlichen Patientenverfügung herunter.

Ihre persönliche Vorsorge

Eintragen und diese Vorlagen ohne weitere Kosten erhalten:

  • Bestattungsverfügung
  • Betreuungsverfügung bzw. Betreuungsvollmacht
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
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Textbausteine für eine Patientenverfügung

Sie finden in dem verlinkten PDF-Dokument Textbausteine als Formulierungshilfe für die eigenen Patientenverfügung. Für die einzelnen Abschnitte werden verschiedene Formulierungsvarianten vorgeschlagen – wählen sie die für ihre Situation passende aus.

Patientenverfügung Vordruck

In dem folgenden PDF-Dokument erhalten sie neben ausführlichen Erklärungen und weiteren Textbausteinen einen beispielhaften Vordruck einer Patientenverfügung. Dieser Vordruck wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben.


Das Problem vieler Patientenverfügungen

Viele Menschen haben so eine Patientenverfügung ausgefüllt und unterschrieben. Aber leider sind viele Patientenverfügungen unwirksam. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil von 2016 entschieden, dass Patientenverfügungen sehr individuell ausgefertigt sein müssen.

Ankreuzformulare oder Standardformulierungen, die man sich aus dem Internet herunterlädt, genügen den Anforderungen nicht. Hier fanden sich zum Teil allgemeine Sätze wie: „Ich möchte später nicht an Schläuchen hängen.“

Was aber war damit gemeint? Gemeint haben die Menschen, dass sie im Falle eines Zustands, der keine Besserung mehr verspricht, nicht durch künstliche Beatmung und andere Maschinen unnötig am Leben erhalten werden.
Aber an Schläuchen hängt man auch, wenn man nur eine Infusion bekommt. Die Formulierung ist zu unpräzise.

Wie muss eine gültige Patientenverfügung gestaltet sein?

Eine Patientenverfügung muß es den Ärzten ermöglichen, genau zu erkennen, was der Patient will. Ein Text, in dem man nur pauschale Aussagen ankreuzen kann, reicht nicht aus!

  • Welche Motive hat der Patient?
  • Welche moralischen, ethischen und religiösen Gründe führt er an?
  • Welche Krankheiten hat er und bei welchen Zuständen möchte er lieber am Leben gelassen werden und bei welchen möchte er versterben?

Eine Patientenverfügung regelt, wie Menschen medizinisch behandelt werden sollen, wenn sie selbst nicht mehr entscheiden können.

Das bedeutet für Sie: Überprüfen Sie Ihre Patientenverfügung. Lassen Sie sie von einem Fachmann durchsehen. Verbraucherberatungen und die Wohlfahrtverbände bieten entsprechende Beratungen an. Auch Ärzte und Notare können helfen.

Ist Ihre Patientenverfügung formell und inhaltlich falsch, wird sie eines Tages schlichtweg nicht beachtet!

Nehmen Sie sich die Zeit für sich selbst und vermeiden die Fremdbestimmung durch Dritte. Legen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich fest, damit alles in Ihrem Sinne ist und bleibt.

Für Fragen unserer Mitglieder steht unsere Generationenberaterin (IHK) Frau Tanja Hülsmann gerne Rede & Antwort. Sie erreichen Frau Hülsmann zu unseren normalen Servicezeiten telefonisch unter 0234 / 96442-0.

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