Patientenverfügung
Formal korrekt & individuell

Das Wichtigste in Kürze
- Medizinischen Willen sichern: Legt schriftlich fest, welche medizinischen Maßnahmen Sie in konkreten Situationen wünschen oder verweigern, falls Sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind.
- BGH-Konformität beachten: Pauschale Aussagen wie „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ sind laut BGH-Rechtsprechung (Az. XII ZB 61/16) zu ungenau. Erforderlich ist die konkrete Verknüpfung von Behandlungssituation und gewünschter/abgelehnter Maßnahme.
- Formvorschriften & Beglaubigung: Erfordert zwingend Schriftform und eigenhändige Unterschrift (§ 1827 BGB). Eine notarielle Beglaubigung ist rechtlich nicht erforderlich, kann aber die Beweiskraft stärken.
- Auffindbarkeit & ZVR: Im Notfall muss das Dokument schnell auffindbar sein. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer unterstützt behandelnde Ärzte beim raschen Auffinden.
Vorsorgen: das predigen die Experten seit Jahren. Um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, benötigt man:
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Bestattungsvorsorge
Eine Patientenverfügung hält Ihren medizinischen Willen schriftlich fest. Sie gilt, wenn Sie selbst nicht mehr entscheiden können. Ein kostenloser Vordruck erleichtert den Einstieg, ersetzt jedoch keine persönliche Formulierung. Gerade pauschale Aussagen können später wirkungslos bleiben.
Was regelt eine ...
Die Patientenverfügung gehört zur persönlichen Vorsorge. Sie beantwortet jedoch eine andere Frage als Vorsorgevollmacht oder Bestattungsvorsorge. Die Unterschiede sollten klar bleiben:
| Vorsorgedokument | Worum geht es? |
|---|---|
| Patientenverfügung | Welche medizinische Behandlung wünschen oder verweigern Sie bei eigener Entscheidungsunfähigkeit? |
| Vorsorgevollmacht | Wer soll in festgelegten Bereichen für Sie handeln und entscheiden? |
| Bestattungsvorsorge | Wie soll Ihre spätere Bestattung gestaltet und finanziell vorbereitet werden? |
Kostenloser Download einer Patientenverfügung
Das Bundesministerium der Justiz stellt offizielle Textbausteine bereit, die Ihnen bei der Formulierung helfen. Für einzelne Abschnitte finden Sie verschiedene Varianten. Wählen Sie nur Aussagen, die Ihrem eigenen Willen entsprechen. Streichen Sie Unpassendes und ergänzen Sie konkrete Wünsche. So entsteht aus einer Vorlage Ihre persönliche Verfügung.
Die Formulare und Textbausteine dienen als verlässlicher Ausgangspunkt. Ein ausgefüllter Vordruck ist trotzdem kein Selbstläufer. Prüfen Sie jeden Satz und seine möglichen Folgen. Passt er wirklich zu Ihren Vorstellungen? Nur dann kann das Dokument Ihren Willen verständlich wiedergeben.
Textbausteine für eine Patientenverfügung
Sie finden in dem verlinkten PDF-Dokument Textbausteine als Formulierungshilfe für die eigenen Patientenverfügung. Für die einzelnen Abschnitte werden verschiedene Formulierungsvarianten vorgeschlagen – wählen sie die für ihre Situation passende aus.
Patientenverfuegung_Textbausteine_pdf.pdf
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Patientenverfügung Vordruck
In dem folgenden PDF-Dokument erhalten sie neben ausführlichen Erklärungen und weiteren Textbausteinen einen beispielhaften Vordruck einer Patientenverfügung. Dieser Vordruck wurde vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz herausgegeben.
Patientenverfuegung.pdf
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Warum allgemeine Formulierungen nicht genügen
er Bundesgerichtshof hat 2016 klare Grenzen gezogen. Der Satz „keine lebenserhaltenden Maßnahmen“ reicht allein nicht aus. Er benennt weder die konkrete Behandlung noch die konkrete Lebenssituation. Damit bleibt offen, was genau unterbleiben soll. Der maßgebliche Beschluss trägt das Aktenzeichen XII ZB 61/16.
Auch bildhafte Sätze helfen wenig. „Ich möchte nicht an Schläuchen hängen“ klingt zunächst eindeutig, bleibt medizinisch aber unbestimmt. Meinen Sie künstliche Beatmung, Ernährung, eine Infusion oder mehrere Maßnahmen zugleich? Solche Fragen lassen sich im Ernstfall nicht mehr mit Ihnen klären. Ihre Patientenverfügung muss deshalb genauer sein.
Beschreiben Sie nicht nur ein fernes Endstadium, sondern ordnen Sie Ihren Willen konkreten Situationen zu. Benennen Sie die medizinischen Maßnahmen, auf die sich Ihre Entscheidung bezieht. Persönliche Wertvorstellungen können den Text zusätzlich verständlich machen.
Was bedeutet für Sie ein erträgliches Leben? Welche Belastungen möchten Sie hinnehmen, wo liegt Ihre persönliche Grenze? Solche Erläuterungen helfen, Ihre Entscheidungen einzuordnen.
Wann ist eine Patientenverfügung formell gültig?
§ 1827 BGB verlangt die Schriftform und Ihre eigenhändige Unterschrift. Ein nur digital ausgefülltes Formular genügt diesen Anforderungen daher nicht. Drucken Sie das Dokument aus und unterschreiben Sie es selbst.
Die Form allein löst jedoch nicht jedes Problem, denn ein unterschriebener Text kann weiterhin zu ungenau sein. Die Verfügung sollte erkennen lassen, welche Behandlung Sie in welcher Situation wünschen oder ablehnen. Erst diese Verbindung macht Ihren Willen für den konkreten Fall greifbar.
Prüfen Sie vor der Unterschrift vor allem diese Punkte:
- Sind die beschriebenen Lebenssituationen konkret?
- Nennen Sie die betroffenen medizinischen Maßnahmen?
- Wird deutlich, was Sie wünschen und was Sie ablehnen?
- Passen alle ausgewählten Textbausteine zusammen?
- Entspricht der gesamte Text noch Ihrem heutigen Willen?
Muss eine Patientenverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein, eine notarielle Beglaubigung ist für die Rechtsgültigkeit nicht erforderlich.
Schriftform und eigenhändige Unterschrift bleiben die formellen Grundlagen. Eine notarielle Mitwirkung kann allerdings die spätere Beweislage zur Einwilligungsfähigkeit stärken. Sie ersetzt keine präzise Patientenverfügung, denn unklare Aussagen werden durch einen Stempel nicht genauer.
Ob eine zusätzliche Absicherung sinnvoll ist, hängt von Ihrer Situation ab. Bestehen erkennbare Zweifel an der späteren Nachweisbarkeit? Dann kann fachkundige Beratung helfen.
Entscheidend bleibt Ihr eigener Wille, der nachvollziehbar, widerspruchsfrei und konkret formuliert sein sollte.
Wann können Ärzte Ihren Willen umsetzen?
Ärzte müssen erkennen können, ob Ihre Festlegungen zur aktuellen Situation passen. Genau daran scheitern pauschale Vordrucke häufig. Eine allgemeine Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen genügt nach dem BGH-Beschluss nicht (s.o.). Eine konkrete Beschreibung kann dagegen zeigen, was Sie in dieser Behandlungslage wollen.
Prüfen Sie deshalb jede Verbindung aus Situation und Maßnahme. Was soll bei einer bestimmten schweren Erkrankung geschehen? Welche Behandlung lehnen Sie dann ab, welche wünschen Sie weiterhin?
Der Vordruck sollte diese Entscheidungen nicht für Sie treffen. Er soll Ihnen helfen, sie eindeutig festzuhalten.
Patientenverfügung aufbewahren und im ZVR registrieren
Eine gute Patientenverfügung muss im Notfall auffindbar sein. Bewahren Sie das unterschriebene Dokument deshalb so auf, dass eine Vertrauensperson es schnell erreichen kann. Informieren Sie diese Person über den Aufbewahrungsort, denn ein verstecktes Formular hilft niemandem.
Zusätzlich können Sie Ihre Patientenverfügung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren. Das gilt auch für eine Vorsorgevollmacht. Behandelnde Ärzte können das Register in dringenden Fällen abfragen. Sie erfahren dort, dass eine Vorsorgeverfügung besteht, und können sie schneller auffinden.
Das Register speichert nicht die vollständige Urkunde, sondern verzeichnet ihren typisierten Inhalt. Zudem kann es Angaben zum Aufbewahrungsort enthalten. Die Registrierung ersetzt weder das Dokument noch Ihre Unterschrift, verbessert jedoch seine Auffindbarkeit.
Patientenverfügung prüfen und aktuell halten
Ihre Vorstellungen können sich verändern. Eine Erkrankung, Behandlung oder persönliche Erfahrung verschiebt manchmal die eigene Grenze. Passt Ihre Patientenverfügung dann noch? Prüfen Sie den Text regelmäßig und nach wichtigen Veränderungen. Einen starren Rhythmus braucht es dafür nicht, wichtiger ist eine ehrliche Kontrolle.
Lesen Sie nicht nur die angekreuzten Stellen, sondern betrachten Sie das Dokument als Ganzes. Widersprechen sich einzelne Aussagen? Sind frühere Wünsche noch zutreffend und verstehen Außenstehende Ihre Entscheidung? Wenn Zweifel bleiben, lassen Sie den Text fachkundig prüfen. Medizinische und rechtliche Fragen sollten klar voneinander getrennt beantwortet werden.
Eine Überarbeitung sollte erneut schriftlich erfolgen. Unterschreiben Sie die aktuelle Fassung eigenhändig und entfernen Sie überholte Versionen. Informieren Sie auch Ihre Vertrauensperson über die Änderung. So vermeiden Sie mehrere widersprüchliche Dokumente.
Persönliche Vorsorge statt fremder Entscheidung
Nehmen Sie sich die Zeit für sich selbst und vermeiden die Fremdbestimmung durch Dritte. Legen Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen schriftlich fest, damit alles in Ihrem Sinne ist und bleibt.
Beginnen Sie mit den offiziellen Textbausteinen und formulieren Sie konkrete Lebens- und Behandlungssituationen. Unterschreiben Sie die fertige Verfügung und sorgen Sie für ihre Auffindbarkeit. Diese Schritte machen aus einem Formular Ihre persönliche Vorsorge.
Kostentenlose Generationenberatung
Für Fragen unserer Mitglieder steht unsere Generationenberaterin (IHK) Frau Tanja Hülsmann gerne Rede & Antwort. Sie erreichen Frau Hülsmann zu unseren normalen Servicezeiten telefonisch unter 0234 / 96442-0.


