Personenstandsdaten & Familienstand

Welche es gibt & Bedeutung

Aktualisiert am 18.06.2021
Was bedeutet Personenstand?

Was bedeutet Personenstand?

Verstirbt eine (geschiedene) Person, verlangt das Standesamt zum Nachweis des Personenstandes das Scheidungsurteil.

Personenstandsdaten sind Kern des Melderegisters und finden sich in Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, sowie in Sterbebüchern und ähnlichen Dokumenten. Von einem Personenstandsfall spricht man insbesondere bei Geburt, Eheschließung (und vergleichbaren Partnerschaftsmodellen) und beim Todesfall.


Was gehört zum Personenstand?

Bei den Personenstandsdaten unterscheidet man prinzipiell:

  • Allgemeine Angaben zur Person (Personenkern)
    • Name (Geburtsname),
    • formaljuristisches Geschlecht (M/W/X),
    • Geburtsort und -datum, allenfalls Sterbedatum/-ort,
    • Familienstand,
    • Staatsbürgerschaft und Ähnliches;
  • Erweiterte Angaben zur Person. Dazu gehören Angaben je nach Personenstandsfall
    • Eltern bei der Geburt,
    • Partner bei der Eheschließung / bei Gründung einer eingetragenen Partnerschaft
  • Zusätzliche Personenstandsdaten
    • Dazu gehören alle Angaben die verschiedene Behörden zur ordentlichen Vollziehung ihrer Tätigkeiten benötigen

Was bedeutet Familienstand?

Innerhalb der Personenstandsdaten wird auch der Familienstand festgehalten. Der klassische Familienstand ist:

  • ledig
  • verheiratet
  • verwitwet
  • geschieden

Durch die neu hinzugekommene Möglichkeit der Verpartnerung werden im bundesdeutschen Einwohnermeldewesen folgende Kürzel und Familienstände verwendet:

  • LD (ledig = noch nie verheiratet oder verpartnert gewesen)
  • VH (verheiratet)
  • GT (getrennt lebend = in Scheidung)
  • GS (geschieden)
  • VW (verwitwet)
  • LP (verpartnert = Lebenspartnerschaft)
  • LA (entpartnert = Lebenspartnerschaft aufgehoben)
  • LV (partnerhinterblieben = Lebenspartner verstorben)
  • FU (Familienstand unbekannt)

Wenn man aber die Sachverhalte der Ehe mit denen der Verpartnerung zusammenfaßt, sieht es schon wieder sehr viel übersichtlicher aus:

  • LD (ledig = noch nie verheiratet oder verpartnert gewesen)
  • VH (verheiratet) oder LP (verpartnert = Lebenspartnerschaft)
  • GT (getrennt lebend = in Scheidung)
  • GS (geschieden) oder LA (entpartnert = Lebenspartnerschaft aufgehoben)
  • VW (verwitwet) oder LV (partnerhinterblieben = Lebenspartner verstorben)
  • FU (Familienstand unbekannt)

Wenn man sich vor Augen hält, welche unterschiedlichen Formen des Familienstandes es gibt, kann man sich leicht vorstellen, wie viele verschiedene Regelungen und Folgen davon abhängig sein können.

In Bezug auf einen Sterbefall sind das im wesentlichen Fragen des Nachlasses und der Zuständigkeiten hinsichtlich der Bestattung. Auch rechtliche Konsequenzen ergeben sich aus den familienstandsrechtlichen Gegebenheiten.

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Warum werden Personenstand und Familienstand erfasst?

Durch eine sorgsame Erfassung des Personen- und Familienstandes werden zum Beispiel folgende Fragen beantwortet:

  • Wer sind die leiblichen Nachkommen des Verstorbenen?
  • Wurde durch den Tod ein Partner zum Witwer oder zur Witwe?
  • Wer ist für die Bestattung zuständig?
  • Wer erhält ggfs. eine Hinterbliebenenrente?

Man sieht, es sind durchaus wichtige Fragen, die es erforderlich machen, daß das Standesamt exakt nachhakt, wenn es darum geht, den Familienstand eines Verstorbenen nachzuweisen.

Wie kann man den Familienstand nachweisen?

Nehmen wir die klassische Liste und behalten wir im Hinterkopf, daß das meiste, das für Verheiratete gilt, entsprechend in ähnlicher Form auch für Verpartnerte gilt.

  1. ledig: durch die Geburtsurkunde
  2. verheiratet: durch die Heiratsurkunde
  3. verwitwet: durch die Sterbeurkunde des Ehepartners
  4. geschieden: durch Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils

Konkreter Anwendungsfall

Verstirbt eine geschiedene Person, verlangt das Standesamt zum Nachweis des Personenstandes das Scheidungsurteil.

  1. Eine Frau war verheiratet.
  2. Sie ist geschieden worden.
  3. Das war vor über 40 Jahren.
  4. Danach ist ihr Ex-Ehemann verstorben.
  5. Das war vor etwa 40 Jahren.
  6. Nun stirbt diese Frau.

Das Standesamt möchte nun den Familienstand nachgewiesen haben. Das ist nichts Ungewöhnliches und der Geschiedene ist hier gegenüber den anderen nicht schlechter gestellt, auch bei diesen müsste der Familienstand nachgewiesen werden.

Das bedeutet, die Hinterbliebenen sollen den letzten standesamtlichen bzw. personenstandsrechtlichen Akt nachweisen, nämlich die Scheidung. Dieser Nachweis kann durch Vorlage des rechtskräftigen Scheidungsurteils erfolgen.

Wichtig ist das, um belegen zu können, daß die verstorbene Frau nicht die Witwe des verstorbenen Ex-Mannes war, von dem war sie ja zum Zeitpunkt seines Todes bereits geschieden, sondern dessen geschiedene Ehefrau.

Das ist weder ein neues Gesetz, noch eine überraschende Forderung des Standesamtes.

Die erforderlichen Unterlagen müßten aber bei den einschlägigen Meldestellen (zumindest als Randvermerk im Familienbuch etc.) einholbar sein.
Auch wenn solche Dinge ungeklärt sind, sollte zumindest eine vorläufige Bestattungsgenehmigung erteilt werden können.


Unser Rat

Bitten Sie das Standesamt um Mithilfe. Dort wird man Ihnen Auskunft geben können, bei welcher Meldebehörde die entsprechenden Einträge zu finden sind. Von dort können Sie sich dann eine Abschrift zusenden lassen.

Unser grundsätzlicher Hinweis:
Wie sie merken, kann die Unterlagensuche für Hinterbliebene anstrengend und zeitraubend sein. Kümmern Sie sich daher beizeiten um eine Bestattungsvorsorge.

Im Rahmen dieser Vorsorge wird für den dereinstigen Sterbefall alles notwendige schnell und unkompliziert besprochen und geregelt.
Auch die Besorgung erforderlicher Unterlagen kann in Ruhe und ohne Zeitdruck erfolgen.

Eine zusätzliche abgeschlossene Sterbegeldversicherung schützt vor finanziellen Risiken.

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