Gesetzliche Erbfolge

Rangfolge, wer wie erben kann

Aktualisiert am 03.02.2023
Gesetzliche Erbfolge

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Wenn Sie ihren letzten Willen nicht in einem Testament festhalten oder ein gültiger Erbvertrag vorliegt, tritt die gesetzliche Erbfolge ein, um zu bestimmen, wer den Nachlass des Verstorbenen erhält. Dies gesetzliche Erbfolge greift auch, wenn die letztwillige Verfügung erfolgreich angefochten wurde oder der gesetzliche Erbe die Erbschaft ausschlägt.

Hat der Erblasser die Verteilung seines Nachlasses nur teilweise bestimmt, unterliegt der verbleibende Teil der gesetzlichen Erbfolge.


Die Erbfolge – wer kann wie erben?

Der gesetzlichen Erbfolge nach erben grundsätzlich nur Verwandte,

  • die gemeinsame Eltern,
  • Großeltern und Urgroßeltern,
  • aber auch noch entfernte gemeinsame Vorfahren haben.

Ausgeschlossen von der gesetzlichen Erbfolge sind somit beispielsweise

  • Schwiegermutter,
  • Schwiegersohn,
  • Stiefvater,
  • Stieftochter oder
  • angeheiratete Tanten und Onkels.

In diesen Fällen gibt es keine gemeinsamen Vorfahren.

Ausnahmen bestätigen bekanntlich die Regel. Diese gilt für Adoptivkinder, denn sie sind den leiblichen Kindern gleichgestellt. Obwohl sie auch keine gemeinsame Vorfahren haben, trifft die Ausnahme auch bei Ehegatten und eingetragener Lebenspartnerschaft zu.

Nicht alle Verwandten in der gesetzlichen Erbfolge sind gleichberechtigt und daher unterscheidet man hier nach Erben verschiedener Ordnung.

Vorlagen für Testament

Sie erhalten diese Testamentsvorlagen kostenlos:

  • Einzeltestament
  • Gemeinschaftliches Testament
  • Enterbung & Entziehung Pflichtteil
  • Teilungsanordnung
  • Vermächtnis & Erben mit Auflagen
  • Vorerben und Nacherben
SSL-Verschlüsselung

Erben 1. Ordnung

Zu diesen Personenkreis gehören nur Abkömmlinge des Verstorbenen, also Kinder, Enkel, Urenkel,…

Beispiele:

  • Der Erblasser hat einen Sohn und 2 Nichten. Der Sohn 1. Ordnung erbt und die Nichten 2. Ordnung nichts.
  • Der Erblasser hat einen Sohn, eine mittlerweile verstorbene Tochter und deren 3 Kinder. Alle sind als direkte Abkömmlinge Erben 1. Ordnung und der Sohn erhält die Hälfte des Erbes und die Enkel teilen sich die andere Hälfte, der verstorbenen Tochter, auf.

Erben 2. Ordnung

Das sind die Eltern des Verstorbenen und deren Kinder (Geschwister) und Kindeskinder (Neffen und Nichten). Verwandte 2. Ordnung können nur Erben, wenn keine Verwandten 1. Ordnung vorhanden sind.

Beispiel:

  • Der Erblasser hat eine Nichte und einen Neffen. Die Eltern sind bereits verstorben sowie der Bruder. Nichte und Neffe erben somit jeweils die Hälfte.

Erben 3. Ordnung

Der Personenkreis umfasst die Großeltern und deren Kinder und Kindeskinder (Tante, Onkel, Cousin, Cousine usw.).

Erben 4. Ordnung

Hier treten für bereits verstorbene Abkömmlinge der Großeltern nicht mehr deren Abkömmlinge ein. Grundsätzlich erbt dann der Nächstverwandte allein.

Der Ehegatte als Erbe

Unabhängig vom Güterstand erbt der Ehepartner neben Abkömmlingen ¼, neben Verwandten der 2. Ordnung und neben Großeltern ½.
Lag der Güterstand der Zugewinngemeinschaft vor, erhöht sich der Erbteil um ¼. Sind weder Großeltern noch Verwandte 1. oder 2. Ordnung vorhanden, erhält der Ehepartner die ganze Erbschaft.

Weitere hilfreiche Artikel

Mit einer sterbegeldversicherung die Familie absichern

Familie absichern

Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung

Das Sterbegeld der SOLIDAR schützt Sie und Ihre Angehörigen vor den hohen Bestattungskosten, die im Todesfall eintreten. Jetzt Mitglied unserer 100-jährigen Versicherungsgemeinschaft werden und zusätzlich einen 20 € Amazon Gutschein erhalten.

Jetzt Beitrag berechnen
Vorsorgedokumente herunterladen

Vorsorgedokumente

Kostenlos herunterladen

Tod und Pflegebedürftigkeit sind Themen, die man gerne aufschiebt oder man sich dazu keine Gedanken machen möchte. Mit dem Erstellen von Vorsorgedokumenten schaffen Sie für sich, für Ihre Angehörigen und behandelnde Ärzte Sicherheit.

Hier anfordern
Was bedeutet Personenstand?

Personenstand & Familienstand

Wichtige Angaben

Personenstandsdaten sind Kern des Melderegisters und finden sich in Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, sowie in Sterbebüchern und ähnlichen Dokumenten. Alles was dazu gehört lesen Sie hier.

Mehr erfahren