Sterbegeld für Angehörige

Wer es erhält & wie es abläuft

Aktualisiert am 09.10.2023
Was ist das Sterbegeld?


In Kombination mit einem Bestattungsvorsorgevertrag kann jeder die individuellen Wünsche zur eigenen Beerdigung festlegen.

  • Das Sterbegeld dient dazu, alle Kosten rund um die Bestattung zu bezahlen.
  • Der Staat zahlt kein Sterbegeld, deshalb ist die private Vorsorge wichtig.
  • Die Bestattungskosten müssen ansonsten aus dem Vermögen des Verstorbenen oder, wenn dies nicht ausreicht, von den Angehörigen selbst bezahlt werden.

Der Auszahlungsbetrag einer Sterbegeldversicherung ist kein Bestandteil des Erbes, sondern steht zweckgebunden für die Bezahlung des Begräbnisses zur Verfügung.

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Hinweis

Einen generellen Anspruch auf ein gesetzliches Sterbegeld im Todesfall gibt es nicht.

Im Todesfall erfolgt die Auszahlung der Versicherungssumme sofort und steuerfrei, sobald die Sterbeurkunde und die Versicherungspolice eingereicht werden, damit die Begräbniskosten unabhängig von der Klärung erbschaftsrechtlicher Themen sofort bezahlt werden können.

  • Ist der Auszahlungsbetrag höher als die Kosten der Beerdigung, fließt die Differenz den Angehörigen zu.

Die Kosten für eine Bestattung betragen in Deutschland laut Stiftung Warentest durchschnittlich 6.000,- € (variiert unter anderem je nach Bestattungsart). Hinzu kommen laufende Ausgaben etwa für die Grabpflege.

Wer sicherstellen möchte, dass diese Kosten gedeckt sind und die eigene Familie nicht noch zusätzlich finanziell belastet wird, sollte idealerweise mit einer Sterbegeldversicherung vorsorgen.


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Wichtig zu wissen

Da es sich um eine Versicherung und nicht um einen Sparplan handelt, erfolgt die Auszahlung der vollen Versicherungssumme auch bereits dann, wenn der Versicherungsnehmer frühzeitig verstirbt.

Bei der Sterbegeldversicherung der SOLIDAR erfolgt keine vorherige Gesundheitsprüfung oder Gesundheitsfragen.

Ihre persönliche Vorsorge

Eintragen und diese Vorlagen ohne weitere Kosten erhalten:

  • Bestattungsverfügung
  • Betreuungsverfügung bzw. Betreuungsvollmacht
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
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Geschichte des Sterbegeldes

Die Bismarck’sche Sozialgesetzgebung

Die Sozialversicherung in Deutschland entstand Ende des 19. Jahrhunderts im Deutschen Kaiserreich und galt damals als Vorreiter der staatlichen Sozialsysteme. Reichskanzler Otto von Bismarck war für die Einführung der Arbeiterversicherung verantwortlich.

Der Reichstag verabschiedete am 15. Juni 1883 das „Gesetz, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter“ – die weltweit erste Sozialversicherung.

Mit der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht für gewerbliche Arbeiter hatten die Versicherten einen Rechtsanspruch auf Sachleistungen wie freie ärztliche Behandlung, Arzneimittel und Geldleistungen wie Krankengeld und Bestattungsgeld. Schon damals durften die Krankenkassen Mehrleistungen anbieten und auch Familienangehörige aufnehmen. 

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Info

Sterbegeld gab es in Deutschland erstmals Ende des 19. Jahrhunderts mit der Einführung der weltweit ersten Sozialversicherung für Arbeiter.


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Hinweis

Tritt der Tod durch einen Arbeitsunfall oder durch eine anerkannte Berufskrankheit ein, zahlt die gesetzliche Unfallversicherung ein Siebtel der aktuell gültigen Bezugsgröße. 

Sterbegeld der gesetzlichen Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt kein Sterbegeld. Allerdings erhalten die Ehepartner der Verstorbenen im ersten Vierteljahr der Witwen- beziehungsweise Witwerrente die volle Rente des Rentenversicherten ausgezahlt. Diese drei Monate werden auch als Sterbeüberbrückungszeit bezeichnet.

Die entsprechenden Formalitäten erledigt häufig das Bestattungsunternehmen, damit aus den Geldern zunächst die Rechnung für die Bestattung bezahlt werden kann.

Es ist jedoch zu beachten, dass auch die laufenden Haushaltskosten der Witwe bzw. des Witwers wie Miete und Nebenkosten aus diesen Mitteln gedeckt werden müssen, wenn diese Lebenshaltungskosten bisher aus den Rentenbezügen des Verstorbenen gedeckt wurden.

Der erhöhte Rentenbetrag soll für den Hinterbliebenen den finanziellen Übergang auf die veränderten Verhältnisse nach dem Tod des Ehepartners erleichtern.

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Hinweis

Im Todesfall zahlt die gesetzliche Rentenversicherung der Witwe oder dem Witwer in der dreimonatigen Sterbeüberbrückungszeit die volle Rente des Verstorbenen aus.

Sterbegeld für Beamte und Arbeitnehmer

Die Hinterbliebenen von Beamten und Beamten im Ruhestand erhalten einmalig ein Sterbegeld in Höhe der zweifachen Dienstbezüge beziehungsweise des zweifachen Ruhegehaltes des Verstorbenen.

Dies ist in Paragraf 18 des Beamtenversorgungsgesetzes geregelt.

Einige Firmen zahlen darüber hinaus freiwillig ein Totengeld, wenn ein Arbeitnehmer verstirbt. Dies ist dann entweder im Tarif- oder im Arbeitsvertrag geregelt.

Auch in welcher Höhe das Sterbegeld gezahlt wird, ist hierbei schriftlich festgehalten. Solche Regelungen sind allerdings eher die Ausnahme.

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Hinweis

Beim Tod eines Beamten erhalten die Angehörigen ein Sterbegeld in Höhe der zweifachen Dienstbezüge/Ruhegehälter.

Einige Arbeitgeber zahlen freiwillig ein Sterbegeld; diese Regelung muss jedoch Bestandteil des Tarif- oder Arbeitsvertrags sein.

Sterbegeld aus privater Vorsorge

Reine Sterbegeldzahlungen aus den oben genannten Quellen sind eher die Ausnahme. Einen generellen Anspruch auf ein gesetzliches Sterbegeld gibt es nicht. Häufig bleiben die Angehörigen ohne ausreichende finanzielle Unterstützung zurück und müssen im schlimmsten Fall bei der Gestaltung der Bestattung Abstriche machen oder gar die Sozialbestattung in Anspruch nehmen.

Wer sowohl die Belastung der Angehörigen verhindern will als auch keine Kompromisse bei der eigenen Beerdigung eingehen möchte, kann mit einer privaten Sterbeversicherung vorsorgen. Diese zahlt bei Tod ein Sterbegeld in vereinbarter Höhe an die Hinterbliebenen aus.

Sinnvollerweise wird die Versicherung bei einem Bestatter mit einem Bestattungsvorsorgevertrag gekoppelt. Dadurch ist das Kapital für die Bestattung rechtssicher zweckgebunden und die eigenen Wünsche zur Bestattung werden im Vorfeld festgelegt.


Vorsorge für Familien

Bei uns sind häufig die Familienmitglieder aus mehreren Generationen versichert. Erwachsene sorgen sich häufig vorausschauend um die späteren Begräbniskosten Ihrer Eltern und erkundigen sich, ob die Absicherung der Eltern bei der SOLIDAR möglich ist.

Häufig wird bei dieser Gelegenheit die ganze Familie bei uns versichert. Je jünger die Familienmitglieder sind, desto günstiger wird die Versicherungsprämie.

Daher sind oft komplette Familienverbünde über mehrere Generationen bei einer Sterbekasse wie der SOLIDAR versichert. Künftige Beerdigungskosten können dann nicht zu Liquiditätsengpässen in der Familie führen.

Die Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsfragen bzw. Gesundheitsprüfung ermöglicht bis zum fortgeschrittenen Alter eine komplette Absicherung der Familie. Denn eine Beerdigung ist teuer und kann die Hinterbliebenen nach einem Todesfall unter Umständen sogar in finanzielle Nöte bringen. Davor können Sie Ihre Lieben mit einer Sterbegeldversicherung schützen.

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Absicherung für Singles

Der Anteil von Singlehaushalten ist insbesondere in den Ballungsgebieten deutlich größer als früher. Daher ist der Anteil von Menschen unter den Singles besonders groß, die sich zu Lebzeiten Gedanken über ein angemessenes Begräbnis machen, um das Thema nicht ihren entfernten Verwandten oder Bekannten überlassen zu müssen.

Nutzen Sie hierfür einen Bestattungsvorsorgevertrag. Dieser enthält

  • neben Angaben zur Art der Bestattung auch
  • Regelungen zur Gestaltung des Grabsteins oder
  • den Ablauf der Trauerfeier.

Mehr erfahren zur Sterbegeldversicherung für Alleinstehende.


Die Vorteile der Vorsorge mit der SOLIDAR

  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Versicherungssumme zwischen 500 und 8000 € frei wählbar
  • Drei verschiedene Tarife
  • Bis zu 18 Prozent Beitragsrabatt durch sofortige Überschussbeteiligung
  • Eintrittsalter bei Einmalzahlung bis zum 75. Lebensjahr möglich
  • Attraktive Bonusansammlung
  • Doppelte Auszahlung bei plötzlichem Unfalltod

In der Sektion Fragen und Antworten zur Sterbegeldversicherung beantworten wir alle Fragen zur Sterbevorsorge.