Aufgaben eines Bestatters
Was macht einen guten Bestatter aus?

Das Wichtigste in Kürze
- Kernaufgaben: Bestatter übernehmen die Überführung (Frist: meist 36 Stunden ab Tod), die hygienische Totenversorgung, alle Behördengänge (z. B. Beantragung der Sterbeurkunde) sowie die komplette Organisation und Begleitung der Trauerfeier.
- Freie Bestatterwahl: In Deutschland können Sie den Bestatter frei wählen. Unabhängig von der Nähe zum Wohn- oder Sterbeort.
- Qualität & Transparenz: Ein seriöses Institut erkennen Sie an Transparenz, kostenlosen Beratungen und Branchensiegeln (z. B. "Bestatter – vom Handwerk geprüft").
- Finanzielle Vorsorge: Da Krankenkassen seit 2004 kein Sterbegeld mehr zahlen, empfiehlt sich die Absicherung der Bestattungskosten über eine Sterbegeldversicherung in Kopplung mit einem Bestattungsvorsorgevertrag.
Wenn ein geliebter Mensch stirbt, stehen Angehörige plötzlich vor einem Berg an Entscheidungen. Die emotionale Belastung ist enorm. Gleichzeitig verlangt der Gesetzgeber schnelles Handeln. Was macht eigentlich ein Bestatter in dieser Situation?
Er ist zunächst einmal die erste Ansprechperson für die Hinterbliebenen, hilft bei der Bewältigung der ersten Schritte und organisiert den gesamten Ablauf bis zur Beisetzung.
In Deutschland gilt für nahe Angehörige eine gesetzliche Bestattungspflicht. Die genaue Reihenfolge, wer dafür verantwortlich ist, regeln die Bestattungsgesetze der Bundesländer.
Ein Bestatter entlastet Sie in dieser Ausnahmesituation von den rechtlichen und praktischen Zwängen.
Die Kernaufgaben des Bestatters im Überblick
Wird das Beerdigungsinstitut im Todesfall beauftragt, übernimmt es die komplette Organisation der Bestattung. Die Tätigkeiten gliedern sich in
- administrative Aufgaben,
- handwerkliche Dienstleistungen und die
- pietätvolle Begleitung der Trauernden.
1. Überführung und Fristen
Der Bestatter ist berechtigt, den Verstorbenen vom Sterbeort abzuholen und zu überführen. Dies gilt sowohl für Transporte im Inland als auch für Überführungen aus dem Ausland.
In den meisten Bundesländern müssen Sie hierbei die gesetzliche Überführungsfrist beachten:
Der Leichnam muss in der Regel innerhalb von 36 Stunden nach dem amtlich festgestellten Todeseintritt in eine Leichenhalle überführt worden sein.

2. Hygienische Totenversorgung und Vorbereitung
Die hygienische Totenversorgung dient der Desinfektion, Reinigung und ästhetischen Herrichtung des Verstorbenen für die Aufbahrung.
- Der Bestatter wäscht den Verstorbenen und kleidet ihn an. Auf Wunsch kann dies auch im Beisein der Angehörigen geschehen.
- Falls erforderlich – etwa nach einem schweren Unfall – führt der Bestatter thanatopraktische Behandlungen und kosmetische Rekonstruktionen durch.
- Auf Wunsch erstellt er individuelle Erinnerungsstücke wie Totenmasken, Hand- oder Fußabgüsse sowie Schmuckstücke mit dem Fingerabdruck des Verstorbenen (Siehe Artikel Trauerschmuck).
3. Formalitäten und Behördengänge
Der moderne Bestatter versteht sich als Dienstleister und agiert sozusagen als rechtlicher Vertreter der Angehörigen bei der Bestattungs-Durchführung.
Heutzutage werden Überführungen von Verstorbenen auch über größere Distanzen sowie die Organisation einer Bestattung im Ausland routiniert übernommen. Er übernimmt für Sie sämtliche Behördengänge.
- Er beantragt die Sterbeurkunde beim Standesamt,
- meldet den Todesfall bei Versicherungen oder Krankenkassen ab und
- besorgt bei speziellen Beisetzungen – wie einer Seebestattung – die nötigen behördlichen Dokumente.
4. Organisation der Trauerfeier und Beisetzung
Der Bestatter gestaltet die Abschiednahme ganz nach Ihren Vorstellungen. Dies reicht von einer individuellen Hausaufbahrung bis zur Organisation einer stilvollen Trauerfeier aller Weltreligionen.
| Dienstleistung | Details und Organisation |
|---|---|
| Bestattungsart | Organisation von Erd-, Feuer-, See- und Naturbestattungen. |
| Warenlieferung | Lieferung von Särgen, Urnen und Bestattungsartikeln (Devotionalien). |
| Koordination | Absprache von Besuchsterminen mit der Geistlichkeit oder freien Trauerrednern. |
| Floristik & Musik | Beratung bei der Auswahl der angemessenen Trauermusik und Koordination des Blumenschmucks. |
| Drucksachen | Formulierung und Druck von Trauerkarten, Danksagungen, Gedenkbildern und Zeitungsanzeigen. |
| Nachsorge | Organisation des Trauerkaffees oder einer anschließenden Gedenkfeier. |
Kann man den Bestatter frei wählen?
Ja. Als Angehöriger können Sie den Bestatter in Deutschland grundsätzlich frei wählen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, das nächstgelegene Institut zu beauftragen. Sie sollten sich jedoch vorab informieren, da sich die Leistungen und Preise der Anbieter stark unterscheiden können.
Gerade sogenannte Discount-Bestatter locken häufig mit extrem niedrigen Basispreisen. Bei solchen Angeboten bleibt jedoch meist die Qualität bei der Durchführung der Beerdigung auf der Strecke. Oft werden fundamentale Basisleistungen, wie beispielsweise die eigentliche Überführung, von Discount-Bestattern eigens berechnet und tauchen erst auf der Endabrechnung auf.
Achten Sie bei der Auswahl eines Beerdigungsinstituts auf sichtbare Qualitätsmerkmale. Ein seriöser Bestatter zeichnet sich durch
- ein gepflegtes Arbeitsumfeld,
- angemessene Kleidung und
- ein würdiges Ambiente aus.
- Hilfreich sind zudem das Branchensiegel „Bestatter – vom Handwerk geprüft“ oder die
- Mitgliedschaft in anerkannten Fachverbänden.
Hinweis
Ein faires Institut bietet Ihnen immer ein kostenloses, transparentes und unverbindliches Beratungsgespräch an.
Wichtige Vorsorge: Die Beratung zur Bestattungsvorsorge
Ein guter Bestatter berät Sie nicht erst im akuten Trauerfall. Ein wesentlicher Teil seiner Arbeit ist die Beratung zur Bestattungsvorsorge. Haben Sie sich schon einmal Gedanken darüber gemacht, wer später Ihre Beerdigung organisiert?
Wenn der Verstorbene zu Lebzeiten keine Wünsche hinterlassen hat, müssen die Angehörigen in einer tiefen Trauerphase folgenschwere Entscheidungen treffen. Bei einer Bestattungsvorsorge legen Sie bereits zu Lebzeiten vertraglich fest, wie Ihre spätere Bestattung ablaufen soll – von der Musik bis zur Grabform. Der Bestatter dokumentiert diese Wünsche rechtssicher.
Eine solche organisatorische Vorsorge schützt Ihre Familie vor emotionaler Überforderung. Die finanzielle Absicherung dieser Verträge lässt sich wiederum ideal mit einer Sterbegeldversicherung koppeln, damit die Hinterbliebenen nicht auch noch die Bestattungskosten tragen müssen.


