Bestattung im Ausland
Wenn man nicht in Deutschland beigesetzt werden möchte
Das können Menschen sein, die im Urlaub, auf Reisen oder während beruflicher Auslandsaufenthalte ein anderes Land lieben und schätzen gelernt haben. Aber auch einige Vertriebene aus ehemaligen deutschen Gebieten haben manchmal den Wunsch in Ostpreußen oder Oberschlesien bestattet zu werden.
Hinzu kommt die große Zahl der Gastarbeiter und jetzt neu hinzugekommenen Menschen. Auch hier gibt es einen großen Prozentsatz an Personen, die sich nichts anderes als eine Bestattung in Heimaterde vorstellen können.
Wie organisiert man eine Bestattung im Ausland?
Im Todesfall muss dem hiesigen Bestatter dann mitgeteilt werden, wo und auf welchem Friedhof genau die Bestattung stattfinden soll.
Sobald von dem Friedhof im Zielland die Beisetzungsgenehmigung vorliegt (auch Graberlaubnis oder ähnlich genannt) werden kann, kann sich der Bestatter in Deutschland um die weiteren Schritte kümmern.
Was muss bei einer Auslandsbestattung beachtet werden?
Als Hinweis sei grundsätzlich erlaubt, dass eine Feuerbestattung in einem solchen Fall vieles erleichtert und hilft die Kosten zu senken!
- keine Einbalsamierung nötig,
- kein doppelt verlöteter Zinksarg nötig,
- keine hohen Transportkosten – es muß nur die Urne versandt werden.
Höhere Kosten bei Bestattung im Ausland
Auch wenn das Grab im fernen Land im Vergleich zu unseren Grabstätten meist erheblich günstiger ist, kommen da schnell 5.000 – 8.000 € zusammen. Die höheren Kosten ergeben sich im wesentlichen aus:
- der Vorbereitung des Leichnams auf die lange Reise,
- die eventuell vorher notwendige Einäscherung,
- dem Transport und
- dem Bestatter selbst – einer in Deutschland und häufig wird auch im Bestimmungsland ein Bestatter benötigt.
HINWEIS: das sind die Aufgaben eines Bestatters
Rechtlicher Hintergrund
Beerdigungsgesetz in Deutschland
In Deutschland existiert eine Friedhofs- und Bestattungspflicht. Ein Verstorbener, bzw. seine Asche, muß auf einem Friedhof beigesetzt werden.
Davon gibt es (abgesehen von Bremen, wo auch Aschenverstreuungen auf Privatgrundstücken erlaubt sind) nur zwei Ausnahmen:
- die Seebestattung und
- die Beisetzung der Urne in einem Beisetzungswald/ Friedwald.
Erhält der Sachbearbeiter die Rückmeldung, dass die Bestattung durchgeführt wurde, wird mit einem Vermerk die Akte geschlossen. Bei einem Urnenversand zu einem Beisetzungswald oder einer Bestattungsreederei erfolgt dies ebenso.
Beerdigung im Ausland
Wird die Urne bzw. der Verstorbene jedoch ins Ausland gebracht, ist die Angelegenheit für die deutschen Behörden zunächst einmal mit dem Versand der Urne, bzw. der Übergabe der Urne an die ausländische Beisetzungsstelle erledigt.
Sobald die Urne vom Krematorium in die Schweiz, nach Polen oder in ein beliebiges Land übersandt wurde, kann der Sachbearbeiter in Deutschland einen Vermerk machen und die Akte schließen.
Die deutschen Behörden interessiert es nun auch nicht mehr, was im Ausland mit der Asche geschieht, egal, wer sie dorthin gebracht hat. Es gilt nunmehr das ausländische Bestattungsrecht.
Mit anderen Worten: Für die Behandlung der Urne oder des Verstorbenen ist immer das Recht maßgebend, das an dem Ort gilt, wo sich Asche oder Leichnam befinden.
Sonderfall
Sollte es passieren, daß die Asche mit der Maßgabe, sie im Ausland zu bestatten, dennoch hier in Deutschland verbleibt; oder sollte es so kommen, daß die Urne nach dem Versand ins Ausland wieder nach Deutschland zurückkehrt, bleibt die Akte zunächst dennoch geschlossen.
Erfährt die Behörde, daß es eine unbestattete Asche gibt, gilt das Bestattungsrecht des Ortes, an dem die Asche sich befindet. Das bedeutet, daß in diesem Fall eine zwangsweise Bestattung angeordnet werden könnte.
Wie kann man die Kosten absichern?
Mit einer Sterbegeldversicherung kann man auch solche Wünsche absichern. Je früher man Mitglied wird, umso niedriger sind die monatlichen Kosten.
Bereits nach drei Jahren, kann die volle Summe ausgezahlt werden. Das heißt, man muss nur drei Jahre Mitglied der Solidar sein, ab dann wird voll gezahlt.
Die Sterbegeldversicherung bietet eine Absicherung von 500 bis 8.000 € an. Gegen Vorlage von Police und Sterbeurkunde wird das vereinbarte Sterbegeld ausgezahlt. Was die Hinterbliebenen letzten Endes damit machen, ist ganz allein deren Sache. Sie können ohne weiteres damit auch eine Bestattung im Ausland finanzieren.
Dabei spielt es keine Rolle, ob man hier wohnt und im Ausland bestattet werden möchte, oder ob man zeitweise im Ausland wohnt und hier bestattet werden will.
Hinweis
Die Solidar kann keine Mitglieder mit Wohnsitz im Ausland aufnehmen.
Aber wenn eine Person mit deutschem Wohnsitz im Ausland verstirbt, zahlt die Sterbegeldkasse natürlich.