Was tun im Todesfall?
Wenn jemand stirbt
Auch wenn ein Trauerfall oft nicht unerwartet eintritt, ist es für die Hinterbliebenen immer schmerzlich und mit viel Aufwand verbunden. Die wenigsten haben beispielsweise Ihre wichtigen Dokumente in einem Vorsorgeordner abgelegt oder eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen.
Nehmen Sie im Todesfall jede Hilfe an, die Ihnen geboten wird. Neben der Erledigung der Formalitäten durch den Bestatter sollten Sie auch Angebote Ihrer Familie in Anspruch nehmen. Man sollte die Hilfe nicht aus Scham ablehnen.
Allein schon das Gespräch mit einer vertrauten Person kann sich auf die Trauerbewältigung sehr positiv auswirken.
Checkliste für den Todesfall
Wir haben für sie die einzelnen Schritte als Checkliste aufgeschlüsselt, so dass sie sich daran orientieren können.
Viele Formalitäten werden den Trauernden auch vom beauftragten Bestatter abgenommen. Aufgrund des Preisdrucks machen das aber auch nicht mehr alle, denn der Aufwand für den Bestatter will auch bezahlt werden.
Checkliste kostenlos herunterladen (PDF-Dokument öffnet in neuem Fenster)
Unmittelbar nach Eintreten des Todes
1. Benachrichtigung Arzt
Beim Todesfall
- Zuhause bzw. im eigenem Heim,
- im Alten- oder Pflegeheim
muss ein Arzt verständigt werden, der die Todesbescheinigung ausstellt.
Tritt der Todesfall in einem Krankenhaus ein, wird die Todesbescheinigung auch dort ausgestellt.
Bei einer unnatürlichen Todesursache wird die Polizei herbeigerufen. Diese muss ein Ermittlungsverfahren einleiten, um festzustellen, ob es sich z.B. um einen Unfall, Suizid oder gar Fremdverschulden handelt.
2. Benachrichtigung Bestatter
- Wurde vor dem Todesfall eine Bestattungsvorsorge vereinbart, sollte der entsprechende Bestatter informiert werden.
- Wurde keine Bestattungsvorsorge vereinbart, kann ein beliebiges Bestattungsunternehmen gewählt werden.
Oftmals sind die Hinterbliebenen mit der Situation überfordert und der Bestatter steht einem dann hilfreich und beratend zur Seite. Prinzipiell besteht die Möglichkeit, dass der Verstorbene zu Hause bis zu 36 Stunden aufgebahrt werden kann.
Anschließend erfolgt die Überführung in Bestattungsinstitut. Diese Möglichkeit wird allerdings in Deutschland selten genutzt.
3. Benachrichtigung der engsten Angehörigen
Informieren Sie nahestehende Verwandte und Bekannte. Sofern der verstorbene noch Arbeitstätig war, informieren Sie auch den Arbeitgeber.
Handelt es sich bei dem Verstorbenen um einen nahen Angehörigen können Sie in der Regel auch einige Tage Sonderurlaub erhalten. Informieren Sie daher auch den eigenen Arbeitgeber.
4. Dokumente im Trauerfall
Folgende Unterlagen und Nachweise sollten Sie suchen:
- Nachweis letzter Wohnsitz
- Todesbescheinigung vom Arzt
- Sterbegeldversicherungen (falls vorhanden)
- Bestattungsvorsorgevertrag (falls vorhanden)
- Testament oder Erbvertrag (falls vorhanden)
- Versicherungsunterlagen (Lebens-, Unfallversicherung, …)
- Rentennummer der gesetzlichen Rentenversicherung
- Angaben zu betrieblichen Renten (falls vorhanden)
Personenstandsurkunden
- Geburtsurkunde (bei Ledigen)
- Heiratsurkunde (bei Verheirateten & Geschiedenen)
- Scheidungsurteil (bei Geschiedenen)
(HINWEIS: Was ist Personenstand & Familienstand?)
Innerhalb von 36 Stunden nach dem Todesfall
Erledigung der wichtigsten Formalitäten
- Die Sterbeurkunde beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- evtl. vorhandenes Testament beim Nachlassgericht abgeben
- Versicherungen informieren
- Lebensversicherung,
- Unfallversicherung
- Sterbegeldversicherung
- Terminfestlegung für die Trauerfeier
- Gestaltung der Trauerfeier sowie Beerdigung, Auswahl / Bestimmung des Sarges, der Urne, der Totenbekleidung
- Arbeitgeber des Verstorbenen verständigen
Bis zur Trauerfeier und Bestattung bzw. Beerdigung
Sofern kein Bestatter beauftragt wurde, ist an folgendes zu denken:
- Die Bestattungsform bestimmen (Vgl.: die verschiedenen Bestattungsformen)
- Friedhof auswählen und Erwerb der Grabstätte
- Bestattungstermin mit der Grabstättenverwaltung festlegen
- Termin für Trauergespräch mit Pfarrer oder Trauerredner festlegen
- Todesanzeige aufsetzen und Trauerkarten versenden
- Grabschmuck für das Grab selbst und die Trauerhalle beauftragen
- Gaststätte für den Leichenschmaus bzw. Totenmahl reservieren
Nach der Trauerfeier bzw. Beisetzung
- Danksagungen
- Danksagungsanzeige in der Zeitung aufgeben
- Danksagungskarten versenden
- Laufende Zahlungen einstellen und Verträge kündigen
- Mitgliedschaften
- Abonnements
- Miete
- Strom
- Telefon
- Bei Versicherungen, Behörden & Ämtern abmelden
- Krankenkasse
- Rentenkasse
- Alle Dokumente sammeln und abheften
- Sterbeurkunde
- Abrechnungen
- Grabnutzung & Grabpflege
- Wohnung räumen / räumen lassen
- Erbschein beim Nachlassgericht beantragen
- Nach ca. sechs Wochen die Grabstätte aufräumen
- Grabpflege beauftragen oder selber das Grab pflegen
- Nach ca. sechs Monaten den Grabstein und Grabeinfassung beim Steinmetz beauftragen
Haufige Fragen zum Trauerfall
Hier gibt es keine Zuständigkeiten! Auch wenn Krankenhäuser und Altenheime oft so tun, als sei man gezwungen, einen bestimmten Bestatter zu nehmen, sind Sie der Kunde und können völlig frei wählen. Sie allein bestimmen den Bestatter ihres Vertrauens.
Achtung bei manchen Sterbegeldversicherungen: Bei anderen Gesellschaften kann in der Police vorgeschrieben sein, einen bestimmten oft auswärtigen Bestatter zu beauftragen. Das ist kein Muß! Wählen Sie einen anderen Bestatter, zahlt man dem Pflichtbestatter eine moderate Aufwandsentschädigung. Die meisten Bestatter vor Ort sind bereit ihnen diesbezüglich entgegenzukommen.
Die Bestattungspflichtigen ergeben sich aus dem Landesbestattungsgesetz Ihre Bundeslandes. Die Bestattungspflichtigen sind dazu verpflichtet für die Bestattung zu sorgen. Aber sie sind nicht nur die Verpflichteten, sondern auch die Berechtigten. Das sind in der Regel
- die Ehegatten,
- eingetragenen Lebenspartner,
- volljährige Kinder,
- Eltern,
- volljährige Geschwister,
- Großeltern und
- volljährige Enkelkinder.
Die Bestattungspflichtigen müssen für die Kosten aufkommen, haben aber auch das Recht, die Umstände der Bestattung zu bestimmen.
Die Vermögensverhältnisse des Auftraggebers der Bestattung sind entscheidend. Zunächst einmal soll das Vermögen des Verstorbenen für die Bestattungskosten herhalten.
Ist kein solches Vermögen vorhanden und auch keine Sterbegeldversicherung abgeschlossen worden, müssen die Bestattungspflichtigen die Kosten übernehmen.
Allein die Tatsache, dass der Verstorbene etwa Sozialhilfe bezogen hat, bedeutet nicht, daß das Sozialamt nun auch die Bestattung bezahlt. Nur wenn die Angehörigen selbst mittellos sind und einen entsprechenden Antrag stellen, kann das Amt eventuell die Kosten teilweise oder ganz übernehmen (Umgangssprachlich: Sozialbestattung).
Falls sich niemand um die Bestattung eines Verstorbenen kümmert, beauftragt das Ordnungsamt zunächst die Bestattung von Amts wegen. Allerdings werden die Bestattungspflichtigen danach ermittelt und denen werden die Bestattungskosten dann in Rechnung gestellt.
Das kann aber unter Umständen deutlich teurer sein, als sich selbst um die Bestattung zu kümmern.
Die Bestattungskosten umfassen die Bestatterleistungen, die Friedhofskosten und die öffentlichen Gebühren, sowie Deko, Blumen, Musik und sonstige Zusatzwünsche der Angehörigen (Kaffeetrinken, Grabstein, Zeitungsanzeige etc.) Ein detaillierte Aufzählung finden Sie hier.
Sogenannte Discount Bestatter werben mit besonders günstigen Preisen für Komplettbestattungen. Mir sind nur wenige Fälle bekannt, in denen dann der niedrige Preis am Ende gehalten werden konnte. Schon geringe Abweichungen vom Billig-Paketpreis bedingen oft große Zuschläge, sodass die Kosten hinterher auch deutlich über den Kosten eines normalen Bestatters liegen können.
Besser ist es, verschiedene Bestatter vor Ort zu befragen und dort den allergünstigsten Preis einzufordern.
Jedes seriöse Unternehmen nennt seine Preise und Leistungen offen und ehrlich. Eine Bestattung kann man nicht billig aus der Ferne abwickeln. Als Angehöriger brauchen sie Beratung, jemanden, der sich vor Ort auskennt und auch die menschliche Begleitung durch einen erfahrenen Bestatter. Der billige Preis allein sagt gar nichts aus!
Die Bestattungsart richtet sich grundsätzlich nach dem Willen des Verstorbenen. Deshalb sollte man zunächst nachforschen, ob der Verstorbene bereits zu Lebzeiten einen Bestattungsvorsorgevertrag oder eine Willenserklärung hinsichtlich seiner Bestattung festgelegt hat.
Liegt nichts vor, so entscheiden die Bestattungspflichtigen (Bestattungsberechtigten) über Art und Umfang der Bestattung.