Wenn der Pflegefall eintritt
Was tun & wie vorsorgen
Die vierte Säule der persönlichen Vorsorge beschäftigt sich mit der Zeit der Pflege.
Es müssen die Finanzen geregelt werden, falls der Pflegefall eintritt. Es gilt eine Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten.
- Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist seit 1995 eigenständiger Zweig der Sozialversicherung.
- Privat Krankenversicherte sind verpflichtet eine private Pflegeversicherung abzuschließen.
Die Bevölkerungsentwicklung in Deutschland zeigt auf, dass die Anzahl älterer Personen (67 Jahre und älter) bis zum Jahr 2040 auf mindestens 22 Millionen steigt. Gegenüber dem Jahr 2013 ist das eine Steigerung um über 40%. Mit einer Wahrscheinlichkeit von über 30% steigt ab dem 80. Lebensjahr die Pflegebedürftigkeit.
Je älter die Bevölkerung, desto höher die Zahl der Pflegebedürftigen!
Als Pflegefall ist man auf Hilfe anderer Personen angewiesen und das ist unter anderem mit finanziellen Belastungen verbunden. Die Familienstrukturen haben sich in den letzten Jahrzehnten geändert und aufgrund von Berufstätigkeit und Ortsferne ist eine Betreuung durch Angehörige nicht immer bzw. rund um die Uhr möglich.
Knapp 3 Millionen Menschen beanspruchen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung. Der Großteil der Leistungsempfänger wird ambulant gepflegt und etwa 1 Million stationär (Stand 2015).
Anfallende Kosten im Pflegefall
Die Pflegekosten übersteigen in der Regel die gesetzlichen Leistungen der Pflegeversicherung und daher empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung. Denn kann der Anspruchsteller die Kosten nicht selbst tragen, werden Ehegatten, Kinder und Enkel zur Kasse gebeten. Das Sozialamt geht nur bei Not in Vorleistung und fordert später das Geld von den Angehörigen zurück.
Der Irrglaube ist auch bei den Bestattungskosten weit verbreitet. Heutzutage muss jeder selbst für die dereinstigen Bestattungskosten vorsorgen oder die Kosten werden aus dem Nachlass gedeckt.
Werden keine ausreichende Mittel hinterlassen, müssen die bestattungspflichtigen Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern, Geschwister) die Kosten übernehmen.
Ist weder im Nachlass noch bei den Bestattungspflichtigen Vermögen vorhanden, erst dann kommt das Sozialamt für die Kosten auf. Hier empfiehlt sich der Abschluss einer privaten Sterbegeldversicherung.
Sorgen Sie vor!
Unsere Sterbegeldversicherungen eignen sich hervorragend als private Vorsorge. Sollten Ihrerseits noch Fragen offen sein, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und wählen Sie die kostenfreie Servicenummer 0800 9644200.
Wir stehen Ihnen für eine ausführliche Beratung jederzeit zur Verfügung. Entscheiden Sie sich für eine SOLIDAR Sterbeversicherung, deckt diese in jedem Fall die Bestattungs- und weitere Kosten ab.
Für die nächsten Angehörigen bleibt zudem in der Regel ein gewisser Betrag übrig.