Steuererklärung

Sterbegeld versteuern & Kosten von Steuer absetzen?

Aktualisiert am 16.11.2023
Beerdigungskosten von der Steuer absetzen

Sind wir mal ehrlich: Das deutsche Steuersystem ist ein wahres Labyrinth, das ohne das richtige Wissen kaum zu bezwingen ist. Deshalb erreichen uns immer wieder Fragen rund um das Thema Sterbegeldversicherung und Steuern:

  • Lassen sich die Beiträge für die Versicherung schon zu Lebzeiten von der Steuer absetzen?
  • Können die Hinterbliebenen die Beerdigungskosten steuerlich geltend machen?
  • Oder muss das ausgezahlte Sterbegeld aus der Versicherung vielleicht sogar versteuert werden?

Im Folgenden beantworten wir alle Fragen, die sich mit Steuern und der Sterbegeldversicherung befassen.


Sterbegeldversicherung zu Lebzeiten: Sind die Beiträge steuerlich absetzbar?

Jein. Es kommt darauf an, wann die Sterbegeldversicherung abgeschlossen wurde. Beiträge aus Altverträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und deren Laufzeit mindestens zwölf Jahre umfasst, können von der Steuer abgesetzt werden.
Die Sterbeversicherung wird in diesem Fall vom Finanzamt als Kapitallebensversicherung behandelt, sodass die Beiträge in der Steuererklärung vom Beitragszahler als Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 4 EStG) geltend gemacht werden können.

Wurde der Vertrag der Sterbegeldversicherung allerdings erst nach dem 31.12.2004 abgeschlossen, können die monatlichen Beitragszahlungen nicht mehr in der Steuererklärung angegeben und somit auch nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden.

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Muss Sterbegeld versteuert werden?

Die Besteuerung einer Sterbegeldversicherung hängt davon ab, ob der Versicherungsnehmer den Vertrag privat oder betrieblich abgeschlossen hat.

Im Falle der privaten Sterbegeldversicherung, wie sie die SOLIDAR anbietet, häuft der Versicherungsnehmer kontinuierlich Kapital an, das den Hinterbliebenen nach dem Ableben des Versicherungsnehmers als Versicherungsleistung zur Verfügung steht. Die ausgezahlte Versicherungssumme muss bei einer privaten Sterbegeldversicherung nicht versteuert werden und die eingezahlten Beiträge sind zu 100 % von der Einkommenssteuer befreit.

Das Sterbegeld aus einer betrieblichen Sterbegeldversicherung wie sie von Beamten oder Beschäftigten im öffentlichen Dienst abgeschlossen werden kann, ist hingegen im Rahmen der sonstigen Einkünfte zu versteuern, weil die Versicherungssumme für das Finanzamt einen sogenannten Versorgungsbezug darstellt. Somit wird die Zahlung lohnsteuerpflichtig.

Merke

  • Die private Sterbegeldversicherung ist steuerfrei.
  • Die betriebliche Sterbegeldversicherung ist nicht steuerfrei.

Da das Begräbnis nicht warten kann, wird die Versicherungssumme aus der privaten Sterbegeldversicherung sofort ausgezahlt – immerhin muss die Einäscherung oder Erdbestattung nach deutschem Bestattungsgesetz spätestens 4-10 Tage nach Eintritt des Todes erfolgen.

Vorzeitige Kündigung der Sterbegeldversicherung

Steuerlich gesehen macht es einen Unterschied, ob die Versicherungsleistung wie geplant im Todesfall erfolgt oder eine vorzeitige Kündigung während der Laufzeit für die Auszahlung verantwortlich ist:

Wie bereits erwähnt, ist die private Sterbeversicherung in vollem Umfang steuerfrei, insofern sie als Versicherungsleistung im Todesfall erfolgt.

Kommt es zu einer vorzeitigen Kündigung oder endet der Vertrag nach Ablauf der Laufzeit, sind die Erträge einkommensteuerpflichtig. Das gilt jedoch nicht für die komplette Auszahlungssumme, denn als Ertrag gilt in diesem Fall nur die Differenz zwischen der ausgezahlten Versicherungsleistung und der Summe der geleisteten Beiträge.
Die Besteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung unter Anwendung der persönlichen Steuerklasse. Auf die Erträge fallen neben der Einkommensteuer auch noch Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (falls Mitglied der Kirche) als Versicherungssteuer an.

Die Rückvergütung kann bei der SOLIDAR höher ausfallen, weil sie als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) alle Gewinne an ihre Mitglieder ausschüttet.

Wichtiger Hinweis

Hat der oder die Versicherte das 62. Lebensjahr vollendet und sind mindestens zwölf Jahre seit Vertragsbeginn verstrichen, dann unterliegt bei vorzeitiger Kündigung nur die Hälfte des Ertrags der Steuerpflicht.

Erbschafts- und Schenkungssteuer: Was muss ich beachten?

Wenn die Sterbegeldversicherung von dem Versicherungsnehmer vornherein ohne Bezugsrecht abgeschlossen wird, geht die Leistung nach dem Ableben des Versicherten in die Erbmasse über und die Erben müssen ihr Erbrecht zunächst durch einen Erbschein nachweisen.

Erst danach können sie über die Leistung aus der Sterbegeldversicherung verfügen. Da diese dann Teil der Erbmasse ist, wird sie theoretisch im Hinblick auf die Erbschafts- und Schenkungssteuer steuerpflichtig – aber nur dann, wenn sie gemeinsam mit dem übrigen Erbe den Steuerfreibetrag laut §16 ErbStG (Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz) überschreitet.

Unser Tipp

Schließen Sie die Sterbegeldversicherung mit Bezugsrecht ab, damit die Leistung nicht in die Erbmasse läuft, sondern von den Hinterbliebenen direkt für die Beerdigungskosten genutzt werden kann. Im Rahmen eines Vorsorgevertrages kann die Leistung auch direkt an ein Bestattungshaus als Bezugsberechtigten gehen.

Am höchsten sind die Freibeträge für Ehepartner und Kinder:

Verwandtschaftsverhältnis Freibetrag
Ehegatten und Lebenspartner (Steuerklasse I) 500.000 €
Leibliche Kinder sowie Stief- und Adoptivkinder (Steuerklasse I) 400.000 €
Eltern und Großeltern 100.000 €
Alle anderen Empfänger der Erbschaft oder Schenkung 20.000 €

In den meisten Fällen ist die Höhe der Versicherungssumme kleiner als die niedrigste Grenze und wird daher nicht versteuert.


Lassen sich die Beerdigungskosten von der Steuer absetzen?

Unter Umständen können Sie die Kosten einer Bestattung steuerlich geltend machen. Hier kann einmal:

  • die Erbschaftsteuererklärung betroffen sein, oder
  • die Einkommensteuererklärung

Es ist jedenfalls nicht verkehrt, die Kosten in der Steuererklärung mit anzugeben und es dann dem Finanzamt im Rahmen der Prüfung der Steuererklärung zu überlassen, welche Kosten im Einzelnen anerkannt werden. Erfahren Sie im Folgenden, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit sich die Kosten für die Beisetzung von der Steuer absetzen lassen:

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Beerdigungskosten als „außergewöhnliche Belastung“

Im Rahmen der eigenen Steuererklärung kann man die Beerdigungskosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:

  1. bei der Erbschaftssteuererklärung, wenn die Aufwendungen für die Beerdigung den Wert des Nachlasses übersteigen
  2. bei der Einkommensteuererklärung, wenn sie aus rechtlichen oder sittlichen Gründen die Kosten der Beerdigung übernehmen

Vereinfacht gesagt: Wenn die Erbmasse höher ist als die Bestattungskosten, haben Sie eher schlechte Karten, die Ausgaben von der Steuer erstattet zu bekommen.

Verpflichtung aus rechtlichen Gründen

Rechtlich verpflichtet können die Bestattungspflichtigen sein, die häufig mit den Erbberechtigten identisch sind. Im BGB §1968 heißt es:

„Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.“

Wer erbt, hat also dem Gesetz nach die Pflicht, für die Bestattungskosten einzustehen, weshalb die Sterbeversicherung eine gute Lösung ist, um den Hinterbliebenen die finanzielle Last zu nehmen – auch deshalb, weil die Ausschlagung des Erbes nicht von der Pflicht zur Übernahme der Beerdigungskosten befreit.

Über das Erbe ist eine Erbschaftssteuererklärung abzugeben. Anhand dieser wird geprüft, inwieweit man zur Erbschaftsteuer herangezogen wird. Grob gesagt gilt: Je näher man mit dem Verstorbenen verwandt ist, desto größer sind die Freibeträge.

  • Wer nahe verwandt ist, zahlt am wenigsten Erbschaftssteuer. Wer gar nicht verwandt war, zahlt die meiste.

Verpflichtung aus sittlichen Gründen

Sittlich, aber nicht rechtlich verpflichtet, können beispielsweise nicht verheiratete Lebenspartner sein. Aber aufgepasst: Bei den nicht erbberechtigten, sondern nur sittlich verpflichteten Personen lehnt das Finanzamt meist die Steuerminderung durch außergewöhnliche Belastungen ab.

Frei nach dem Motto: Sie haben zwar gezahlt, hätten aber nicht zwingend gemusst. Zudem wird nicht alles anerkannt und man muss ggfs. die Kosten zunächst im Rahmen eines Erbes oder einer zumutbaren Belastung selbst übernehmen.

Anrechnungsfähige Kosten

Die anrechnungsfähigen Kosten sind beispielsweise

  • die Kosten des Bestatters (Sarg, Wäsche, Urne, Transporte, Leichenfeier in der Kirche/Kapelle)
  • die Gebühr für die Grabstätte (nicht für ein Mehrfachgrab)
  • die Gärtnerrechnung für Grabanlage und erste Bepflanzung und
  • die hoheitlichen und kirchlichen Gebühren.

Nicht abzugsfähig hingegen sind zumeist

  • Hotelrechnungen
  • familiäres Kaffeetrinken und
  • Reisekosten

Zumutbare Belastung

Je nach familiären und finanziellen Verhältnissen gelten für das Finanzamt und die Steuerregulierung zwischen 1 % und 7 % der persönlichen Einkünfte als „zumutbare finanzielle Belastung“ im Todesfall.

Rechnen Sie für Ihre Steuererklärung also alle Kosten zusammen und ziehen Sie Ihr Erbe davon ab. Das Ergebnis ist die Summe, die Sie in der Steuererklärung angeben können. Bis zu 7.500 € Bestattungskosten kann man steuerlich geltend machen. Diese Grenze gilt seit 2003.

Der „Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.“ fasst das Thema in einem Video nochmal gut zusammen.


Die nächsten Angehörigen schützen

SOLIDAR übernimmt die kompletten Beerdigungskosten im Rahmen der abgeschlossenen Versicherungssumme

Bei einem Sterbefall innerhalb der Familie werden in der Regel die Beerdigungskosten den nächsten Angehörigen in Rechnung gestellt. Bestehen hierfür allerdings keine Rücklagen, können die meist beträchtlichen Bestattungskosten zu finanziellen Schwierigkeiten führen.

Mit dem Abschluss einer günstigen SOLIDAR Sterbegeldversicherung sind Hinterbliebene vor derartigen Szenarien gefeit. Die kompletten Beerdigungskosten werden im Rahmen der gewählten Versicherungssumme abgedeckt und für Familienangehörige bleibt in der Regel ein weiterer Vorsorgebetrag übrig.

Sprechen sie uns an und informieren sie sich über unsere Sterbegeldversicherung.