Sterbegeldversicherung gegen Einmalzahlung

Mit einer Zahlung Hinterbliebene absichern

Einmalzahlung für die Sterbegeldversicherung

Für unsere Sterbegeldversicherung bieten wir auch eine Einmalzahlung (im Tarif EB) mit hoher Verzinsung an. Sichern Sie so Ihre Hinterbliebenen vor hohen Bestattungskosten ab.

Einmalzahlung oder Treuhandkonto: Finanziell für die Bestattung vorsorgen

Jeder, der schon einmal einen nahen Verwandten beerdigen musste, weiß um die hohen Kosten einer Bestattung, die sich aus Friedhofsgebühren, Bestatterleistungen, Grabstein, Sarg oder Urne und Trauerfeier zusammensetzen.

Eine Urnenbestattung in Deutschland kostet im Durchschnitt 4.260 € und eine Erdbestattung deutlich mehr.

Um diese finanzielle Belastung nach dem eigenen Tod nicht den Angehörigen und Hinterbliebenen zu überlassen, wollen viele Menschen schon zu Lebzeiten vorsorgen und die Bezahlung der Beerdigung vorab organisieren. Bestattungshäuser bieten in Verbindung mit dem Bestattungsvorsorgevertrag hierfür in der Regel das Treuhandkonto oder die Sterbegeldversicherung an.

Vorteil


Der große Vorteil der Sterbegeldversicherung gegenüber dem Treuhandkonto ist, dass die Versicherungssumme, also der Auszahlungsbetrag im Todesfall, immer höher als die Einmalzahlung ist!

Hier Beitrag berechnen

Beispiel eines 60-Jährigen: 6.000 Euro Versicherungssumme, nur 4.040 Euro einzahlen.

 

Sterbegeldversicherung Versicherungssumme 6.000 €

Treuhandkonto

Kosten Bestattungsvorsorge 6.000 Euro 6.000 Euro
Einmalzahlung 4.040 Euro 6.000 Euro
Ersparnis 1.960 Euro 0 Euro

Wie funktioniert die Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung?

Hierbei zahlen sie einmalig eine größere Summe in den Versicherungsvertrag ein, anstatt jeden Monat eine Rate. Üblich sind Beiträge zwischen 1.626 Euro und maximal 7.184 Euro.
Da der Beitrag der Sterbegeldversicherung einmalig gezahlt wird, ist dieser bei der SOLIDAR immer niedriger als die Versicherungssumme. Im Todesfall wird die vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten ausgezahlt.

Der Einmalbetrag ist eine eigenständige Tarifform der Sterbegeldversicherung. Sie genießen lebenslangen, beitragsfreien Versicherungsschutz und dieser erhöht sich sogar im Laufe der Jahre durch die Überschussbeteiligung.

Vorteile der Sterbeversicherung mit Einmalzahlung

  • Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung
  • Eintrittsalter bis 75 Jahre
  • Flexible Versicherungssumme von 3.000 Euro bis 8.000 Euro
  • 1,75 % lebenslanger Garantiezins
  • Pfändungs- und Insolvenzsicher mit Zweckbindung
  • Steuerfreie & schnelle Auszahlung
  • Auszahlung an den Begünstigten unabhängig von Erbe und Testamentseröffnung

Bei der Einmalzahlung ist zum einen die Substanzgarantie ein entscheidendes Qualitätskriterium, zum anderen die Rendite. Substanzschutz ist dann gegeben, wenn der gewählte Tarif die folgenden zwei Bedingungen erfüllt:

  • Rückzahlung des Einmalbeitrags in der Wartezeit. Bei Tod in der Wartezeit wird bei der SOLIDAR mindestens der volle Einmalbeitrag ohne Abzug zurückerstattet.
  • Garantierte Versicherungsleistung höher als Einmalbeitrag. Die letztlich ausgezahlte Versicherungs­leistung ist bei der SOLIDAR garantiert größer als die im Rahmen der Einmalzahlung angelegte Versicherungssumme. Das liegt am lebenslangen Garantiezins von 1,75%.

Wie funktioniert das Treuhandkonto?

Sämtliche Formalitäten wie Einrichtung und Unterzeichnung des Treuhandkontos erfolgen direkt über das Bestattungsinstitut. Anschließend wird die vereinbarte Summe auf das Konto eingezahlt und von der Treuhandgesellschaft verwaltet.

Da die Anlageform eines Treuhandkontos einem Sparkonto entspricht, werden über die Laufzeit nur minimale oder  keine Zinserträge generiert. Im Todesfall zahlt die Treuhandgesellschaft dem Bestatter die angelegte Summe für die Beisetzung aus.

In Deutschland gibt es insgesamt drei große Treuhandgesellschaften, mit denen die Bestattungsinstitute zusammenarbeiten:

  • BT Bestattungstreuhand GmbH
  • Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG
  • Deutsches Institut für Bestattungs­kultur GmbH

Achten Sie beim Abschluss der Bestattungsfinanzierung auf zusätzliche Kosten, wie z. B. eine Einrichtungsgebühr und auf die Möglichkeit der Kündigung.

Icon Warnung

Achtung

Viele Bestattungsinstitute arbeiten nur mit einem einzigen Treuhandmodell, das wenig Flexibilität bietet. Möglicherweise ist eine Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung für Sie eine bessere Alternative.


Bestattungsfinanzierung im Vergleich

Mit dem Tarif der SOLIDAR ist die Sterbegeldversicherung dem Treuhandkonto in allen Belangen überlegen.

 

Sterbegeldversicherung der SOLIDAR

Treuhandkonto

Gesundheitsprüfung Nein Nein
Schonvermögen/
Pfändungssicher
Unpfändbar bis zur Versicherungssummer i. H. V. 5.400 Euro. Darüber hinaus mit Zweckbindung (unwiderrufliches Bezugsrecht) bis zu einer Versicherungssumme i. H. v. 8.000 Euro vor dem Zugriff Dritter geschützt. Im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben
Kosten Keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren. Anbieterabhängige Einrichtungs­gebühr. Die Verwaltungs­kosten bestreitet der Treuhänder aus dem Anlageertrag. Sie werden nicht gesondert in Rechnung gestellt.
Kündigung Kündigung jederzeit möglich zum Rückkaufswert inkl. Überschüssen Abhängig vom Anbieter, nicht immer möglich bzw. nur mit Einschränkung.
Rendite Attraktive und lebenslange Garantie­verzinsung von 1,75 % plus regelmäßige Überschüsse. Minimale oder keine Verzinsung

Wer erhält die Auszahlung im Sterbefall?

Sie entscheiden selbst, wer im Todesfall die Versicherungsleistung erhält.

Benennen Sie eine bezugsberechtigte Personen oder direkt den Bestatter Ihres Vertrauens. Dies muss noch nicht zwingend während Vertragsabschluss geschehen und kann nachträglich erfolgen.

Vergleich der SOLIDAR Sterbegeld-Tarife

Daher ist die private Vorsorge mit einer Sterbegeldversicherung gegen Einmalbeitrag der SOLIDAR absolut empfehlenswert. Denn unabhängig vom zeitlichen Ablauf einer Erbschaft und dem Personenkreis der Erbberechtigten, wird die Versicherungsleistung mit dem Tod des Versicherten sofort fällig und die Kosten der Bestattungen können beglichen werden.

Rechenbeispiel und Vergleich unserer drei Tarife

  • Eintrittsalter 60
  • Beitragszahlung bis zum 85. oder 65. Lebensjahr oder Einmalzahlung
  • ohne Gesundheitsprüfung mit Wartezeit
  • 6.000 Euro Versicherungssumme

Alles im Bestattungsvorsorgevertrag klären

Wer die eigene Beerdigung noch vor seinem Ableben zuverlässig organisieren will, schließt mit dem Bestatter seines Vertrauens einen sogenannten Bestattungsvorsorgevertrag ab. Darin sind alle Wünsche für die Beerdigung festgeschrieben und sämtliche Modalitäten geklärt, z. B.

Inhalte vom Bestattungsvorsorgevertrag

  • Bestattungsart (Erdbestattung oder Feuerbestattung)
  • Grabart (Reihengrab oder Wahlgrab)
  • Friedhof
  • Trauerfeier
  • Trauerredner
  • Grabpflege
  • Bestattungskosten

Über diese organisatorischen Elemente hinaus, regelt der Vorsorgevertrag außerdem die finanzielle Abwicklung über Treuhandkonto oder Sterbegeldversicherung mit Einmalzahlung.
Die Besonderheit an der Finanzierung der Bestattungsvorsorge ist, dass die Zahlung zwar vor dem Tod geregelt wird, die Erbringung der Leistung aber erst in Zukunft nach dem Ableben erfolgt.

Ihre persönliche Vorsorge

Eintragen und diese Vorlagen ohne weitere Kosten erhalten:

  • Bestattungsverfügung
  • Betreuungsverfügung bzw. Betreuungsvollmacht
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
SSL-Verschlüsselung

Die Vorsorge mit der SOLIDAR unterstützt Hinterbliebene

§ 1968 des Bürgerliche Gesetzbuches (BGB) hat der Erbe die Beerdigungskosten zu tragen. Es ist aber nicht immer direkt klar, wer Erbe geworden ist oder ob die Erbschaft wegen Überschuldung sogar ausgeschlagen wird.

Die Beerdigung selbst duldet aber keinen zeitlichen Aufschub und der Bestattungspflichtige muss vorerst die Kosten tragen.

Gehört der Bestattungspflichtige nicht zum Personenkreis der Erben, kann dieser sich die Bestattungskosten von den Erben ersetzen lassen. Sollte aber der Nachlass des Verstorbenen nicht die Bestattungskosten decken, steht der Bestattungspflichtige mit seinem privaten Vermögen ein.

Um den günstigsten Beitrag zu ermitteln, steht Ihnen unser Online-Beitragsrechner zur Verfügung. Nehmen Sie jederzeit Verbindung mit uns auf! In einem persönlichen Gespräch erläutern wir Ihnen gern alle Details.

Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 9644200 sind wir

  • montags bis donnerstags von 8.00–16.30 Uhr und
  • freitags von 8.00–14.00 Uhr für Sie da.

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