Warum die Organspende Ihre Angehörigen entlastet.
Eine Entscheidung aus Fürsorge

Das Wichtigste in Kürze
- Nach breiter Debatte gilt in Deutschland die sog. Entscheidungslösung
- Organe und Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zustimmt
- Es ist einfacher seinen Willen zu dokumentieren
- Die Entscheidung, ob Sie Organspender sein wollen oder nicht, können Sie auch in einer Patientenverfügung, physischen Karten und im Online-Register dokumentieren.
Das Thema Organspende stand zuletzt unter keinem guten Stern. Abgesehen von einem Mangel an Spendern waren es vor allem Meldungen über Behandlungsfehler und gezielte Manipulationen von Wartelisten, die in der Öffentlichkeit für Aufregung sorgten.
Vor allem junge Erwachsene sind sehr zurückhaltend, sich einen Organspendeausweis ausstellen zu lassen. Die Gründe sind in
- Unwissenheit,
- Vorurteilen,
- ethischen Vorbehalten und
- den Skandalen der letzten Jahre zu suchen, die die Menschen abschrecken.
Warum die eigene Entscheidung zur Organspende ihre Liebsten entlastet
Wenn ein nahestehender Mensch geht, steht die Welt erst einmal still. Doch gerade dann müssen oft wichtige Fragen zur Organspende geklärt werden.
Ohne einen schriftlich festgehaltenen Wunsch geraten Hinterbliebene in dieser emotionalen Ausnahmesituation häufig unter zusätzlichen Druck.
Wir empfehlen ihnen daher, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen. Mit ihrer Dokumentation nehmen sie ihren Angehörigen eine schwere Entscheidung ab und geben ihnen die Sicherheit, genau in ihrem Sinne zu handeln.

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Organspende: welche Regelung gilt jetzt?
Angesichts der sinkenden Spenderzahlen (Vgl. Jahresbericht zur Organspende und Transplantation der DSO) entbrannte im Jahr 2019 eine breite Diskussion über die Regelungen zur Organspende. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte die sogenannte „Widerspruchslösung“ vorgeschlagen. Danach ist jeder Staatsbürger ein Organspender, außer er widerspricht aktiv.
Patientenschützer begrüßten den Vorschlag, dass die Bundesregierung das in mehreren europäischen Ländern bereits etablierte System einführen wolle. Eine Organspende sollte nicht nur Ehrensache sein, sondern als Aufgabe der gesamten Gesellschaft wahrgenommen werden.
Dieser Vorschlag fand bis heute aber keine Mehrheit. Stattdessen votierten dei Abgeordneten des deutschen Bundestages für die sogenannte "Entscheidungslösung" (Vgl. Bericht des Bundestages).
Was bedeutet die Entscheidungslösung?
Bei der Entscheidungslösung dürfen Organe und Gewebe nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten eingewilligt hat.
Hat die verstorbene Person keine Entscheidung getroffen oder dokumentiert, werden die Angehörigen um eine Entscheidung gebeten.
Damit sich die Menschen rechtzeitig entscheiden, soll die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende auch in Ausweisstellen möglich sein. Zudem sollen Hausärzte ihre Patienten regelmäßig zur Eintragung in das bundesweites Online-Register ermutigen.
Rechtzeitig entscheiden!
Eine Organspende kann Leben retten oder entscheidend verlängern, ganz gleich, welches.
Es gibt auch ein Online Organspende-Register des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Dokumentation ihrer Spendebereitschaft. Der Eintrag ist freiwillig, kostenlos und jederzeit änderbar (Details weiter unten).
Wer kann Organspender sein?
Es kann jeder Organspender sein, der das Mindestalter von 16 Jahren erreicht hat – es ist keine gesundheitliche Überprüfung notwendig. Ob sich die Organe zur Transplantation eignen, entscheiden die Ärztinnen und Ärzte jeweils im Einzelfall.
Wie kann ich meine Organe spenden?
Eine Organspende kann nur erfolgen, wenn der Hirntod des Spenders festgestellt wurde – und zwar von zwei Ärzten in voneinander unabhängigen Untersuchungen.
Besteht auch nur der geringste Zweifel, darf eine Bescheinigung des Hirntods nicht erfolgen. Liegt ein Spenderausweis vor, wird der Spender umfassend untersucht; die entsprechenden Daten gehen anschließend an Eurotransplant, die einen passenden Empfänger sucht. Liegt kein Ausweis vor, muss ein Gespräch mit den Angehörigen stattfinden und deren Entscheidung eingeholt werden.
Welche Organe können gespendet werden?
Es können aktuell folgende Organe gespendet werden:
- Herz,
- Lunge,
- Niere,
- Leber,
- Bauchspeicheldrüse und
- Darm.
Welche Gewebe können gespendet werden?
Im Gegensatz zu Organen erfolgt die Übertragung von Geweben meist zeitversetzt. Sie lassen sich in Gewebebanken konservieren und zwischenlagern, bis eine passende Empfangsperson feststeht.
- Horn-und Lederhaut der Augen
- Herzklappen
- Haut
- Blutgefäße
- Knochen-, Knorpel- und Weichteilgewebe
- sowie Gewebe, die aus Bauchspeicheldrüse oder Leber gewonnen werden
Wie bekomme ich einen Organspendeausweis?
Es gibt viele Wege, einen Organspendeausweis zu erstellen. Wichtig ist nur, dass sie das physische Dokument stets bei sich tragen.
- online in das Organspenderegister eintragen
- online bei der „Initiative Organspende“ bestellen und per Post nach Hause geschickt bekommen oder online personalisieren und selber ausdrucken
- den Organspendeausweis aus Broschüren und Zeitschriften entnehmen
Entscheidung festlegen
Wussten Sie schon, dass Sie Ihre Entscheidung, ob Sie Organspender sein wollen oder nicht, auch in einer Patientenverfügung dokumentieren können?
Details zum Organspende-Register
Haben sie sich für eine Organspende entschieden, könenn sie ihre Erklärung einfach digital abgeben:
- Entweder über das Portal organspende-register.de (mittels eID-Funktion Ihres Ausweises oder Aufenthaltstitels) oder
- häufig auch direkt über die App ihrer Krankenkasse. Dort erfolgt die Identifikation ganz unkompliziert, zum Beispiel über ihre elektronische Gesundheitskarte.
Ihre Daten sind auf deutschen Servern sicher geschützt. Im Ernstfall hat nur berechtigtes Krankenhauspersonal Zugriff auf Ihren Eintrag. Der große Vorteil: Ihre Entscheidung ist sofort zentral abrufbar und schafft so schnell Klarheit.
Was benötigen Sie für die Erklärung über organspende-register.de?
- NFC-fähiges Smartphone/Tablet oder Computer mit Kartenlesegerät
- Personalausweis mit eID-Funktion, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte
- PIN für eID-Funktion
- installierte AusweisApp
- Krankenversichertennummer
- E-Mail-Adresse
Was benötigen Sie für die Erklärung über die App Ihrer Krankenversicherung?
- NFC-fähiges Smartphone/Tablet
- z. B. elektronische Gesundheitskarte
- PIN für die elektronische Gesundheitskarte
- Digitale Identität (GesundheitsID)
- installierte App Ihrer Krankenversicherung mit ePA-Funktionalität (ePA-App)
- Krankenversichertennummer
- E-Mail-Adresse
Zu Lebzeiten Angehörige absichern
Auch mit der Bestattungsvorsorge sorgen Sie für das Wohl der Familie. Bei einem Sterbefall innerhalb der Familie sichern Sie die Hinterbliebenen mit unserer Bestattungsvorsorge finanziell ab. Erfahrungsgemäß werden für derartige Vorkommnisse keine Rücklagen gebildet. Tritt dann allerdings ein Todesfall ein, kommen auf die nächsten Angehörigen Kosten zu, die aufgrund der Höhe schnell zur Belastung werden.
Mit der SOLIDAR Sterbegeldversicherung werden Hinterbliebene dagegen vollständig entlastet. Die Kosten für die Beerdigung und alle anderen anfallenden Aufwendungen werden mit dem Sterbegeld komplett abgedeckt, und in der Regel bleibt sogar noch ein weiterer Vorsorgebetrag für die Angehörigen übrig.
Sollten Sie noch weitere Fragen hierzu haben und Sie sich ein persönliches Beratungsgespräch wünschen, stehen wir Ihnen unter der kostenfreien Service-Hotline 0800 9644200 werktags gerne Rede und Antwort.

