Grabpflege

Anlegen und Pflege der Grabstätten

Aktualisiert am 03.06.2025
Grabpflege

Das Wichtigste in Kürze

  • Vielfalt der Grabstätten & individuelle Pflegepflichten: Ob Familien-, Reihen-, Rasengrab oder Kolumbarium – jede Grabart hat spezifische Regeln für die Nutzung und die erforderliche Pflege, die der Friedhofssatzung unterliegen.
  • Wichtigkeit der kontinuierlichen Pflege: Eine würdige und regelmäßige Instandhaltung des Grabes ist unerlässlich; bei Vernachlässigung kann die Friedhofsverwaltung eingreifen und Kosten erheben oder sogar das Nutzungsrecht entziehen.
  • Dauergrabpflege als Vorsorgelösung: Durch einen Vertrag mit einem Friedhofsgärtner kann die langfristige Pflege des Grabes bereits zu Lebzeiten abgesichert werden, um Angehörige zu entlasten und eine dauerhaft gepflegte Gedenkstätte zu gewährleisten.

Anlegen einer Grabstätte

Das erstmalige Anlegen einer Familiengrabstätte oder eines Reihengrabs (ohne Bepflanzung) sowie die endgültige Herrichtung der Rasengräber und das fluchtgerechte Markieren der Grabbeete bei Reihengrabstätten werden immer von der Friedhofsverwaltung durchgeführt. 

Vorlagen für Testament

Sie erhalten diese Testamentsvorlagen kostenlos:

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Familiengrabstätten

Das Nutzungsrecht umfasst das Recht auf Belegung und die Pflicht zur Pflege der Grabstätte, meistens für den Zeitraum von 25 Jahren. Der Nutzungsberechtigte kann bestimmen, wer in der Grabstätte bestattet werden soll.

Meistens wird in der Friedhofssatzung für den Fall, dass beim Ableben des Erwerbers kein einzelner nutzungsberechtigter Dritter namentlich bestimmt ist, nachstehende Personen mit ihrer Zustimmung in dieser Reihenfolge für nutzungsberechtigt erklärt:

  1. der überlebende Ehegatte,
  2. der eingetragene Lebenspartner,
  3. volljährige Kinder,
  4. Eltern,
  5. volljährige Geschwister,
  6. Großeltern,
  7. volljährige Enkelkinder und
  8. die nicht unter 1 - 7 fallenden Erben
  9. der Lebensgefährte

Reihengrab (sog. Einzelgrab)

Dem Berechtigten wird eine Gräberkarte ausgestellt und das Pflegerecht an Reihengrabstätten endet mit Ablauf der Ruhefrist.

Rasengrabstätten, Friedhofshaingrabstätten oder Grabstätten unter dem Apfelbaum sind für die Hinterbliebenen eine pflegefreie Bestattungsform. Sie werden von der Friedhofsverwaltung angelegt und für die Dauer der Ruhezeit bereitgestellt. Das alleinige Pflege- und Gestaltungsrecht liegt entsprechend auch bei der Friedhofsverwaltung.


Pflege der Grabstätten

Das oberste Gebot auf jeden Friedhof lautet: Die Grabstätten müssen in einer der Würde des Friedhofes entsprechenden Weise kontinuierlich gepflegt werden.

Die Gestaltungsmöglichkeiten von Grabstätten werden immer in der Friedhofssatzung festgehalten. Diese beinhaltet Punkte wie die erforderlichen

  • Genehmigungen zum Aufbringen oder Ändern von Grabeinrichtungen,
  • der Verkehrssicherung von Grabmalen und
  • das Pflanzen nicht über die Grenzen der Grabstätte hinauswachsen dürfen.

Auch der Umweltschutz findet seit jeher Berücksichtigung in den Friedhofssatzungen. Es dürfen nur Kränze, Gestecke, Gebinde, Schalen und Blumen auf den Friedhof gebracht werden, wenn sie aus verrottbaren, biologisch abbaubaren Materialien bestehen.

Die Anwendung von chemischen Wildkraut- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln sowie Kochsalz ist auf fast allen Friedhöfen in Deutschland untersagt. Zu den Verboten gehört auch

  • die Grabeinzäunung,
  • das Anbringen von Sitzgelegenheiten,
  • Vogelbrunnen und
  • Futterhäuschen.

Verstoß gegen die Pflicht zur Pflege

Wenn die Grabpflege über einen längeren Zeitraum nicht erfolgt, wird der Nutzungsberechtigte bzw. der Inhaber der Grabkarte schriftlich aufgefordert, seiner Pflicht nachzukommen (Mahnung).
Die Friedhofsverwaltung muss ihrer Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Wird das Grab nicht gepflegt, lässt die Verwaltung es pflegen und die Kosten müssen von den Nutzungsberechtigten getragen werden.

Nach Ablauf der Frist können die Rechte an der Grabstätte entzogen und das Grab ohne Entschädigung eingeebnet werden.

Die nicht gepflegten Grabstätten sind ein großes Problem für die Friedhofsverwaltungen. Denn oftmals sind die Nutzungsberechtigten bzw. Inhaber der Gräberkarte nach Jahrzehnten der Grabpflege selbst in einem gehobenen Alter und können die Pflege der Grabstätte nicht mehr ausüben. Jüngeren Familienmitgliedern hingegen fehlt der Bezug zum Friedhof als Gedenkstätte oder die Zeit in der heutigen rasanten Welt.


Dauergrabpflege: Eine Sorge weniger für Sie und Ihre Angehörigen

Die letzte Ruhestätte ist ein Ort der Erinnerung und des Gedenkens. Doch die regelmäßige Pflege kann für Hinterbliebene eine Belastung darstellen – sei es durch die körperliche Arbeit oder die finanziellen Aufwendungen.
Mit einer Dauergrabpflegevereinbarung können Sie diese Sorge schon zu Lebzeiten aus der Hand geben und sicherstellen, dass das Grab stets gepflegt ist.

Friedhofsgärtner übernehmen im Rahmen der Dauergrabpflege die langfristige und professionelle Betreuung der Grabstätte. Dies umfasst eine Vielzahl von Leistungen, die über das Jahr verteilt erbracht werden:

  • Kontrollgänge: regelmäßige Sichtprüfung der Grabstätte
  • Regelmäßige Reinigung und Pflege: Dazu gehören das Kultivieren der Erdflächen, die Wildkrautbeseitigung und die Erhaltungsschnitte an Gehölzen und Bodendeckern.
  • Saisonale Bepflanzung: Die Grabstätte wird dem Jahresverlauf entsprechend bepflanzt und gepflegt.
  • Gießarbeiten: Bei Bedarf wird das Grab regelmäßig gegossen, um eine optimale Entwicklung der Pflanzen zu gewährleisten.

Die Pflegezeit erstreckt sich in der Regel vom Abräumen der Gräber Anfang März bis zum Totensonntag Ende November.

Eine frühzeitige Regelung der Grabpflege über eine Bestattungsvorsorge bietet Ihnen und Ihren Angehörigen entscheidende Vorteile:

  • Entlastung der Familie: Sie nehmen Ihren Hinterbliebenen die finanzielle Last und die zeitliche Verpflichtung der Grabpflege ab. So können diese in Ruhe trauern, ohne sich um die Grabpflege kümmern zu müssen.
  • Individuelle Gestaltung: Sie können bereits zu Lebzeiten gemeinsam mit dem Friedhofsgärtner die gewünschte Pflege und Bepflanzung der Grabstätte festlegen. So stellen Sie sicher, dass alles Ihren Vorstellungen entspricht.
  • Finanzielle Absicherung: Die Kosten für die Dauergrabpflege können auf unterschiedliche Weisen abgesichert werden. Neben einer klassischen Einmalzahlung auf ein Treuhandkonto bietet sich auch die Nutzung einer Sterbegeldversicherung an. Ist die Versicherungsleistung höher als die reinen Beerdigungskosten, kann das überschüssige Geld für die Grabpflege verwendet werden. Die SOLIDAR Sterbegeldversicherung ist hierbei ein Partner, der Ihnen die treuhänderische Begleichung der jährlichen Kosten ermöglicht.

Sie können einen Dauergrabpflegevertrag bereits zu Lebzeiten abschließen. Die Gesellschaft Deutscher Friedhofsgärtner mbH arbeitet hierbei eng mit örtlichen Friedhofsgärtnereien zusammen, um treuhänderisch abgesicherte Verträge anzubieten. Dies garantiert, dass die Grabstätte über die gesamte Nutzungsdauer hinweg zuverlässig gepflegt wird, unabhängig von Ihrer späteren Lebenssituation.

Es ist auch grndsätzlich möglich, die Dauergrabpflege im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrags zu regeln. Wenn der Erblasser möchte, dass die Grabpflegekosten aus dem Nachlass bestritten werden, muss er das im Testament ausdrücklich festhalten.

Die jährlichen Kosten variieren je nach Umfang und Dauer der gewünschten Pflege. Die Unterschiede entstehen durch:

  • Vertragslaufzeit (mindestens zwei bis 5 Jahre Jahre)
  • vereinbarte Leistungen (Art der Pflanzen etc.)
  • je nach Region/ Bundesland unterschiedlich
Icon Geld

Kosten der Grabpflege

Für die einfache Grabpflege fallen jährlich ca. 335,00 € an. Bei einer Ruhezeit von 25 Jahren können über die Jahre Rechnungen in Höhe von insgesamt 8.375 € auf den Auftraggeber zukommen.


Bepflanzung der Grabstätten

Die Bepflanzung des Grabes richtet sich immer stark an die Jahreszeit aus und nach Grabbepflanzung für Schatten oder volle Sonne. Ansonsten sind der eigenen Kreativität und Vorstellung keine Grenzen gesetzt.

Beliebt sind immer besonders pflegeleichte immergrüne Bodendecker. Den Hinterbliebenen sind vor allem im Sommer robuste, hitzetolerante Pflanzen wichtig. Aus zeitlichen Aspekten sollten die Bepflanzung in heißen Monaten einige Tage ohne Wasser auskommen und langsam wachsen.

Besonders beliebt sind:

Laugenblume (Cotula)
Die immergrüne Laugenblume ist ein feingliedriger Bodendecker, der mattenförmig wächst. Die Pflanze gedeiht bevorzugt im Halbschatten ohne Mittagssonne. Von Juli bis August blüht sie dottergelb und duftet süß nach Honig.

Fetthenne (Sedum)
Verschiedenste Sedum-Arten werden gerne zur Grabbepflanzung eingesetzt. Die robusten Pflanzen gibt es in mehreren Farben, die von rötlich über gelblich bis grün reichen. Bunte Pflanzen sollten Sie immer dezent einsetzen und dicht bepflanzen. Als winterharte Art ist das immergrüne Fettblatt Sedum hybridum geeignet, das von Juni bis August leuchtend gelbe Blüten trägt.

Gemeiner Efeu (Hedera Helix)
Efeu ist als Rankpflanze und Bodendecker sehr beliebt, denn er ist widerstandsfähig und wächst in Sonne und Schatten. Efeu ist immergrün und winterhart. Nur ein bis zwei Mal im Jahre sollten die Ausläufer gestutzt werden.

Gelbbunte Gänsekresse (Arabis ferdinandi-coburgii "Old Gold")
Die bodendeckende Staude mit gelbgrünen Blättern wächst in voller Sonne aber auch im Halbschatten und Schatten. Die Gänsekresse ist winterhart, sehr pflegeleicht und blüht weiß. Sie ist eine schöne Pflanze, die am besten auf mineralischen Böden gedeiht.

Kolumbarium

Anders hingegen gestaltet sich das Pflege- und Gestaltungsrecht im Kolumbarium. Die Gestaltung der Verschlussplatte ist genehmigungspflichtig. Ein kleiner Blumenschmuck darf im Rahmen der Beisetzung für die Dauer von maximal einer Woche abgelegt werden. Das Reinigen der Kolumbarien obliegt der Friedhofsverwaltung.

Dekorationsmöglichkeiten sind:

  • Schmuckurnen
  • Tücher
  • Fotos
  • kleine persönliche Andenken

Nicht erlaubt sind:

  • verderbliche Gegenstände
  • Gegenstände die anstößig und oder ehrverletzend sind
  • Gardinen oder sonstige „wohnliche Accessoires“