Günstige Sterbegeldversicherung

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Schutz Ihrer Liebsten vor hohen Bestattungskosten.

Einfach und sicher

Übersichtliche Tarifauswahl und sichere Datenübertragung.

Direkt und schnell

Angebotsanforderung oder Antragstellung einfach online.

Welche Versicherungssumme soll für
die Beerdigung zur Verfügung stehen?
Geburtsdatum (Mindestalter 18 Jahre)
Vertragsbeginn

Tarifauswahl

Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung
lebenslanger Versicherungsschutz
gestaffelte Versicherungsleistung bereits nach 12 Monaten

SSL-Verschlüsselung

Warum eine Sterbegeldversicherung heute unverzichtbar ist

Da das gesetzliche Sterbegeld der Krankenkassen im Jahr 2004 komplett gestrichen wurde, tragen die Hinterbliebenen die Bestattungskosten allein. Laut Verbraucherschützern (wie der Stiftung Warentest) kostet eine durchschnittliche Bestattung in Deutschland heute zwischen 6.000 € und 8.000 Euro. Je nach Region und Bestattungsart (Erdbestattung, Feuerbestattung) auch deutlich mehr.

Erben haften gesetzlich für die Beerdigungskosten (§ 1968 BGB). Ohne Vorsorge müssen Angehörige das Geld oft aus eigenen Ersparnissen aufbringen oder Kredite aufnehmen.

Was ist eine Sterbegeldversicherung?

Eine Sterbegeldversicherung ist eine zweckgebundene Form der Kapitallebensversicherung mit lebenslanger Laufzeit. Ihr primäres Ziel ist die Absicherung der Bestattungskosten im Todesfall, um Angehörige vor einer plötzlichen finanziellen Belastung zu schützen.


Der große Vergleich: Welche Vorsorge passt zu Ihrer Lebenssituation?

Ein starrer Vorsorgeplan wird individuellen Lebensläufen nicht gerecht. Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) bietet Ihnen die SOLIDAR passgenaue Tarife, die sich flexibel an Ihre finanziellen Möglichkeiten und Ihr Alter anpassen.

Elke und Gerd, 67 Jahre ...

... sind letztes Jahr in den Ruhestand gegangen und haben sich dazu entschlossen, einen Teil ihrer ausgezahlten Kapitallebens- versicherung zweckgebunden und sicher in eine Sterbegeldversicherung mit Einmalbeitrag einzuzahlen.

Tarif-Tipp Tarif EB
Versicherungssumme 8.000,- €
Einmalbeitrag 6.832,- €

Sonja, 58 Jahre …

… liegen ihre Tochter und ihre Enkelin sehr am Herzen. Sie möchte nicht, dass die beiden im Todesfall auch noch die finanzielle Belastung für die Bestattung tragen müssen. Daher hat sie mit einer Sterbegeldversicherung, mit geringer Beitragszahlung bis zum 85. Lebensjahr, vorgesorgt.

Tarif-Tipp Tarif 18
Versicherungssumme 5.000,- €
Monatsbeitrag 20,20 €

Arne, 47 Jahre ...

... ist als Selbständiger gewohnt, eigenverantwortlich und planvoll vorzugehen. Daher hat er zusätzlich zum frühzeitigen Abschluss einer Sterbegeldversicherung mit kurzer Beitragszahlungsdauer bis zum 65. Lebensjahr auch eine Bestattungsverfügung mit seinen genauen Vorstellungen für die Trauerfeier hinterlegt.

Tarif-Tipp Tarif 19
Versicherungssumme 6.000,- €
Monatsbeitrag 24,96 €

Die Vorsorge-Tarife der SOLIDAR im Vergleich

Als Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) bietet die SOLIDAR drei verschiedene Tarifvarianten an. Diese Modelle lassen sich flexibel an Ihre Lebenssituation und Ihre finanziellen Möglichkeiten anpassen.

Vorsorge-Tarif

Tarif 18 (Lebenslange Zahlung)

Tarif 19 (Beitragsfrei ab 65)

Tarif EB (Einmalbeitrag)

Zahlweise

Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich

Monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich

Einmaliger Beitrag zu Beginn

Beitragsdauer

Bis zum 85. Lebensjahr

Bis zum 65. Lebensjahr

Keine laufenden Beiträge

Schutzdauer

Dauerhaft ohne Ablauf

Dauerhaft ohne Ablauf

Dauerhaft ohne Ablauf

Gesundheitsprüfung

Nein (garantierte Annahme)

Nein (garantierte Annahme)

Nein (garantierte Annahme)

Eintrittsalter

14 bis 70 Jahre

14 bis 55 Jahre

14 bis 75 Jahre (bis 80 auf Anfrage)

Leistung bei Unfalltod

Sofort doppelte Summe

Sofort doppelte Summe

Sofort doppelte Summe


Beste Vorsorge zum günstigen Preis

Welches Sparpotenzial bietet die Sterbegeldversicherung von SOLIDAR im Vergleich zur Konkurrenz? Die Details machen den Unterschied - bei uns hilft die Gemeinschaft!

Beispielfall:

  • Eintrittsalter 55 Jahre,
  • Beitragszahlung bis zum 85. Lebensjahr,
  • ohne Gesundheitsprüfung mit Wartezeit,
  • 5.000 Euro Versicherungssumme,
  • Monatsbeitrag.

Detaillierte Informationen zu unseren günstigen Tarifen finden Sie in unseren Produkt- und Tarifinformationsblättern. Wenn Sie bei der Wahl Ihres optimalen Tarifes lieber persönlich beraten werden möchten, rufen Sie uns einfach unter unserer kostenfreien Servicenummer 0800 9644200 an. Wir helfen Ihnen gern weiter!

Ihre zusätzlichen Vorteile

Sichern Sie Ihre Hinterbliebenen finanziell ab: Neben der kompletten Übernahme aller Kosten im Rahmen der Beerdigung bleibt zudem in der Regel für die Angehörigen ein gewisser Extrabetrag übrig.

Icon Sparen Sicherheit

Beitragsrabatt bis zu 18 %

Aufgrund der auskömmlichen und nachhaltigen Gewinn­situation der SOLIDAR hat die Bafin (Bundes­anstalt für Finanz­dienst­leistungs­aufsicht) genehmigt, dass die Tarif­beiträge der Sterbe­geld­ver­siche­rungen bis zu 18 % rabattiert werden können. Der Zahl­beitrag ist daher niedriger als der eigentliche Tarif­beitrag. Der Beitrags­rabatt ist eine weitere Form der Über­schuss­beteiligung. Die Versicherten werden dadurch bereits ab dem ersten Monat nach Ver­siche­rungs­beginn vorab an einem Teil der Über­schüsse der SOLIDAR beteiligt.


Icon Zertifikat Sicherheit

Lebenslanger Garantiezins von 1,75% p.a.

Die offenen Tarife der SOLIDAR sind mit einem Garantiezins von 1,75% p.a. kalkuliert. Das ist der Zinssatz, zu dem sich die Sparanteile der Versicherungsbeiträge verzinsen. Diese Zusage ist garantiert und gilt lebenslang.

Über diesen Garantiezins hinaus erwirtschaftete Überschüsse fließen in die Überschussbeteiligung und erhöhen die künftige Ablaufleistung.


Icon Gesundheit Sicherheit

Schutz jederzeit möglich

Wir bieten Ihnen eine Sterbegeldversicherung ohne Gesundheitsprüfung und mit dreijähriger Aufbauzeit an, sodass eine günstige Absicherung jederzeit möglich ist.

Falls Ihnen dieser wichtige Baustein in der privaten Vorsorge noch fehlt, sollten Sie also umgehend handeln. Sie finden auf unsere Website alle notwendigen Informationen sowie einen Beitragsrechner, der Ihnen Auskunft über die Höhe des Beitrages gibt. Unsere Versicherungsleistungen können wir Ihnen garantieren.


Icon Familie Sicherheit

Versicherungsschutz für Kinder und Jugendliche

Natürlich ist bei der SOLIDAR auch die Versicherung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren möglich.
Aufgrund der gesetzlichen Anforderungen benötigen wir hierfür aber die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters.

Falls Ihnen dieser wichtige Baustein in der privaten Vorsorge noch fehlt, sollten Sie also umgehend handeln. Sie finden auf unserer Website alle notwendigen Informationen sowie einen Beitragsrechner, der Ihnen Auskunft über die Höhe des Beitrags gibt. Unsere Versicherungsleistungen können wir Ihnen garantieren.

Beispiele des Leistungsfalls

Der Verlust eines geliebten Menschen ist schmerzhaft und nicht immer leicht zu verkraften. Die Trauer macht sich breit und erschwert die Bewältigung der vielen organisatorischen Aufgaben. Auch wenn der Schmerz nicht in Geld aufzuwiegen ist, können wir zumindest die finanzielle Belastung mildern.

Neben der Einmalzahlung bieten wir fast alle Varianten eines monatlichen Beitrags zur finanziellen Absicherung an:

Schon ab 0,47 € / Monat (Tarif 18, Eintrittsalter 14 Jahre und Versicherungssumme 500 €) sind Sie abgesichert!
Dass sich eine Sterbegeldversicherung der SOLIDAR lohnt und die Auszahlungssumme die reinen Bestattungskosten deutlich übersteigen kann, zeigen die folgenden drei Beispiele unserer Leistungszahlungen.

Frau Marie D. ist im Alter von 92 Jahren gestorben und war mit 52 Jahren Zugehörigkeit ein langjähriges Mitglied unserer Versicherungsgemeinschaft, wie viele unserer Versicherten. Bereits in jungen Jahren entschied sie sich für den Hinterbliebenenschutz der SOLIDAR.

Die Gesamtauszahlung betrug fast das 2,4-Fache der eingezahlten Beiträge.

Insgesamt eingezahlte Beiträge 780,- €
Versicherungssumme 900,- €
Gewinnbeteiligung 970,- €
Sterbegeldzahlung insgesamt 1.870,- €

Die Sterbegeldversicherung als geschütztes Schonvermögen

Angespartes Kapital in einer Sterbegeldversicherung genießt bei drohender Pflegebedürftigkeit im Alter einen besonderen rechtlichen Schutz vor dem Zugriff des Sozialamts. Sie gilt gemäß § 90 SGB XII als zweckgebundene Bestattungsvorsorge und gehört daher zum Schonvermögen.

Das Sozialamt darf die Kündigung eines solchen angemessenen Vorsorgevertrags nicht verlangen. Im Gegensatz dazu müssen reguläre Sparguthaben bis auf einen geringen Selbstbehalt vollständig für die Pflegekosten aufgebraucht werden. Die Sterbegeldversicherung eignet sich somit ideal, um das Erbe für die Familie abzusichern.

Ihre persönliche Vorsorge

Eintragen und diese Vorlagen ohne weitere Kosten erhalten:

  • Bestattungsverfügung
  • Betreuungsverfügung bzw. Betreuungsvollmacht
  • Patientenverfügung
  • Sorgerechtsverfügung
  • Vorsorgevollmacht
SSL-Verschlüsselung

Das Solidaritätsprinzip der SOLIDAR

Die SOLIDAR arbeitet als VVaG ohne Aktionäre und investiert Überschüsse direkt in die Gemeinschaft der Versicherten. Dadurch profitieren Mitglieder von Beitragsrabatten oder Leistungserhöhungen. Als VVaG kalkuliert die SOLIDAR die Sterbegeldversicherung ohne Gewinnabsichten.

Durch den Verzicht auf Gesundheitsfragen ermöglichen wir jedem Menschen eine würdevolle Absicherung. Eine solide, jahrzehntelange Kalkulation sichert die Verträge langfristig ab. Tritt der Todesfall durch einen Unfall ein, entfällt die vertragliche Wartezeit vollständig und die SOLIDAR zahlt sofort die doppelte Versicherungssumme aus.

Icon Telefon

Benötigen Sie weitere Informationen?

Rufen Sie uns gern unter unserer kostenfreien Service-Telefonnummer 0800 9644200 an und lassen Sie sich umfassend beraten – SOLIDAR macht‘s möglich!


Sterbegeldversicherung im Vergleich zu anderen Vorsorgeformen

Wer für den eigenen Abschied finanziell vorsorgen möchte, kann zwischen Versicherungslösungen und klassischen Sparanlagen wählen. Der direkte Systemvergleich zeigt die Unterschiede zwischen einer Sterbegeldversicherung, einer Risikolebensversicherung und einem Treuhandkonto.

Die Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Kapitallebensversicherung. Sie unterscheiden sich zum einen in Bezug auf die Laufzeit der Verträge. Der Versicherungsschutz der Kapital- und Risikolebensversicherung ist idR nur bis zum 75 Lebensjahr gegeben.

  • Die Kapitallebensversicherung wird bei Erreichen eines festgelegten Lebensalters dem Versicherungsnehmer ausgezahlt.
  • Die Risikolebensversicherung wird idR nur ausgezahlt, wenn der Versicherungsnehmer vor Erreichen eines festgelegten Lebensalters verstirbt.
  • Die Sterbegeldversicherung bietet lebenslänglichen Versicherungsschutz und wird immer im Todesfall des Versicherungsnehmers fällig und den Bezugsberechtigten ausgezahlt.

Zum anderen unterscheiden sich die drei Versicherungen in der jeweiligen Bedarfsabdeckung. Also für welchen Zweck man die Versicherung benötigt.

  • Die Risikolebensversicherung sichert vor allem Geschäftspartner, Darlehen und die Familie umfassend ab. So kann bspw. ein noch laufendes Darlehen im Todesfall durch die Versicherungssumme bedient werden.
  • Die Kapitallebensversicherung wird hauptsächlich zur finanziellen Absicherung der Familie oder der eigenen Altersvorsorge verwendet.
  • Eine Sterbegeldversicherung hingegen dient allein Absicherung der anfallenden Bestattungskosten. Die Familie und Hinterbliebenen sind so vor hohen Kosten geschützt.

Kriterium

Sterbegeldversicherung (SOLIDAR)

Risikolebensversicherung

Treuhandkonto / Sparbuch

Schutzdauer

Lebenslang garantiert

Befristet (endet meist mit 75)

Lebenslang, aber durch Inflation gefährdet

Gesundheitsprüfung

Entfällt vollständig

Sehr streng mit Risikofragen

Keine Prüfung

Wartezeit

Vorhanden (entfällt bei Unfall)

Keine (Schutz ab Tag 1)

Keine (Schutz nur in Sparhöhe)

Sozialamtschutz

Geschützt nach § 90 SGB XII

Nicht geschützt bei Pflegefall

Sparbuch ungeschützt, Treuhand eingeschränkt

Zweckbindung

Festgelegt auf Beerdigungskosten

Freie Verwendung des Kapitals

Frei verfügbar (Erbmasse gesperrt)


Die Ausgestaltung der Wartezeit bei der Sterbegeldversicherung

Um die Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung zu ermöglichen, gilt eine gestaffelte Wartezeit. Dies schützt das Kollektiv der Sterbegeldversicherung vor unkalkulierbaren Risiken. Tritt der Tod durch einen Unfall ein, entfällt die Wartezeit komplett und die Leistung wird verdoppelt.

Die Staffelung der Wartezeit gestaltet sich wie folgt:

  1. Monat 1 bis 6: Bei einem Todesfall in dieser ersten Phase erstatten wir die eingezahlten Beiträge vollständig zurück.

  2. Monat 7 bis 12: Die Rückzahlung der Beiträge erfolgt nach den satzungsgemäßen Vorgaben.

  3. Monat 13 bis 24: Im zweiten Jahr leistet die Versicherung bereits ein Drittel der vollen Versicherungssumme.

  4. Monat 25 bis 36: Im dritten Jahr zahlen wir zwei Drittel der Versicherungssumme aus.

  5. Ab dem 37. Monat: Nach Ablauf der dreijährigen Wartezeit besteht der volle Anspruch auf die gesamte Versicherungssumme inklusive Gewinnanteilen.

Aufgrund der Aufbauzeit brauchen keine zusätzlichen Risikozuschläge einkalkuliert werden, daher sind die Tarife günstig und verbraucherfreundlich. Damit sichern Sie Ihre Lieben rundum ab.

Folgende Besonderheit gilt bei den Tarifen:  Bei Tod durch Unfall entfällt die Aufbauzeit komplett. Bereits ab dem ersten Tag besteht der volle Versicherungsschutz und es wird das Doppelte der vereinbarten Versicherungssumme ausgezahlt.

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Fragen, die sie klären sollten, um u.a. Meinungsverschiedenheiten und Fehlinterpretationen in der Familie zu verhindern:

  • Welche Bestattungsart wünschen Sie?
  • Wo werde ich von wem gepflegt, wenn es nötig ist?
  • Wer darf für mich Entscheidungen treffen, wenn ich es nicht mehr kann?
  • Wer versorgt die Kinder, wenn ich nicht mehr da sein sollte?
  • In welchem Umfang sollen lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt werden?
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FAQ

Häufig gestellte Fragen zur Sterbegeldversicherung

Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen Fragen, die uns häufig gestellt werden. Falls Sie an dieser Stelle eine Antwort nicht finden können, fragen Sie uns doch einfach direkt. Nutzen Sie unser

Stirbt die versicherte Person, wird ein Sterbegeld ausgezahlt. Dieses setzt sich zusammen aus der garantierten Versicherungssumme und der Bonussumme.

Ja, eine Sterbegeldversicherung ist sinnvoll, um Angehörige vor plötzlichen Kosten einer Beerdigung von 6.000 bis 8.000 Euro zu schützen. Sie eignet sich besonders für Personen, die ihr Erspartes im Pflegefall vor dem Sozialamt sichern möchten, da die Versicherung zum gesetzlichen Schonvermögen zählt.

Die Kosten einer Beerdigung fallen regional sehr unterschiedlich aus und sind stark abhängig von der gewünschten Bestattungsform. Stiftung Warentest hatte bereits vor einigen Jahren die durchschnittlichen Kosten einer Bestattung in Deutschland mit 6.000 € beziffert, mit steigender Tendenz.

Die Beitragshöhe hängt von der Höhe des gewünschten Versicherungsschutzes und dem Eintrittsalter ab. Beispielsweise zahlt eine 50-jährige Person für eine Versicherungssumme von 4.000 € einen monatlichen Beitrag von nur 11,68 €.

Grundsätzlich können Personen im Alter von 14 – 75 Jahren eine Sterbegeldversicherung abschließen. Wünschen Sie eine Sterbegeldversicherung mit Monatsbeitrag ist das Höchsteintrittsalter auf 70 Jahre begrenzt. Kinder unter 14 Jahre können in der Kindermitversicherung mitversichert werden.

Die SOLIDAR erwirtschaftet regelmäßig Überschüsse. Hieran beteiligen wir unsere Versicherten sofort ab Vertragsbeginn, indem wir einen Teil dieser Überschüsse bereits ab dem ersten Monat in Form eines Beitragsrabatts weitergeben.

Bei laufender Beitragszahlung (Tarif 18 & 19) sind Versicherungssummen von 500 € bis 8.000 € möglich, dazwischen kann in jeweils 500-€-Schritten gewählt werden. Bei einer Sterbegeldversicherung gegen Einmalbetrag (Tarif EB) sind die Versicherungssummen von 3.000 € bis 8.000 € möglich, dazwischen kann auch in jeweils 500-€-Schritten gewählt werden.

Gemäß § 4 Abs. 4 unserer Satzung der Überbringer der Versicherungsscheine mit der Sterbeurkunde.
Dadurch steht das Geld meist innerhalb von 3 bis 5 Werktagen bereit. Hinterbliebene müssen nicht auf einen langwierigen Erbschein warten, um die Rechnungen des Bestatters zu begleichen.

Die Höhe des Beitragsrabatts wird jährlich überprüft. Seit Einführung des Beitragsrabatts im Jahr 2012 konnten wir diesen konstant halten und unser Ziel ist es, Ihnen diesen auch dauerhaft zu erhalten.

Nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer bietet Ihnen die Sterbegeldversicherung lebenslangen beitragsfreien Versicherungsschutz. Zudem wird Ihr Vertrag selbstverständlich auch im Rahmen der Überschussverteilung weiterhin mit Bonus bedient und durch die entsprechende Erhöhung der Versicherungssumme im Laufe der Zeit immer wertvoller.

Im Tarif 18 bis zum 85. Lebensjahr, im Tarif 19 bis zum 65. Lebensjahr. Im Tarif EB nur einmalig.

Die jeweils abgeschlossenen Tarifbeiträge bleiben unverändert. Lediglich der Beitragsrabatt kann sich während der Laufzeit in Abhängigkeit von der Überschussentwicklung erhöhen oder senken, wobei jedoch von einer relativ konstanten Entwicklung auszugehen ist.

Bei der SOLIDAR wird das Sterbegeld innerhalb von 3 bis 5 Werktagen nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen (Versicherungsschein und Sterbeurkunde) ausgezahlt.

Das ausgezahlte Sterbegeld setzt sich zusammen aus der garantierten Versicherungsleistung (also der Versicherungssumme), dem regelmäßig zugeteilten Bonus und dem in alten Tarifen (statt sofortigen Beitragsrabatt) noch anfallenden Gewinnzuschlag (zur Zeit 10 Prozent) im Versicherungsfall.

Der Bonus erhöht die Versicherungsleistung und wird aus den Gewinnen der SOLIDAR durch Summierung auf die einzelnen Versicherungsverträge der Mitglieder verteilt.

Lediglich die Sterbeurkunde, die Versicherungsscheine und die Angabe, wohin die Versicherungsleistung überwiesen werden soll.

Nein, da wir gemäß unserer Satzung nur an den Überbringer der Versicherungsscheine und einer Original-Sterbeurkunde auszahlen, handelt es sich in der Regel auch um denjenigen, der die Bestattung regelt. Insoweit sollten Sie den Versicherungsschein der Person Ihres Vertrauens übergeben. Die Vormerkung eines Bezugsrechtes bei der SOLIDAR ist daher nicht notwendig.

Ja, da Unfälle und nicht vorhersehbare Krankheiten jeden treffen können.

Nein, nur eine innerhalb der ersten drei Jahre abhängig vom Tarif gestaffelte Auszahlung.

Ja, mit dem Einmal-Tarif EB.

Die SOLIDAR ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Versicherungsnehmer, die eine Sterbegeldversicherung abschließen, werden automatisch Mitglied und Träger des Vereins. Wenn Sie möchten, können Sie als Mitglied an demokratischen Entscheidungsprozessen mitwirken. Ansonsten können Sie auch einfach nur vom günstigen Preis- /Leistungsverhältnis profitieren und haben keine weitere Pflichten.

Unabhängig davon, dass wir wie große Versicherungsunternehmen der strengen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) unterliegen, setzen Vorstand und Aufsichtsrat von jeher auf eine solide und verantwortungsbewusste Geschäfts- und Anlagepolitik.

Dazu gehört zum Beispiel auch die kontinuierliche Erhöhung der Eigenkapitalbasis der SOLIDAR in diesen von Unsicherheiten an den Finanzmärkten geprägten Zeiten. Spekulationen finden bei der SOLIDAR nicht statt. Einem Sicherungsfonds gehören Sterbekassen generell nicht an.

Da die Gewinne gemäß Satzung ausschließlich den Mitgliedern zufließen, werden damit die Leistungen erhöht und die Beiträge stabil gehalten.

Das Sterbegeld wird auch bei Suizid gezahlt! Einen Ausschluß der Zahlung wegen Suizid sieht die Satzung der Solidar nicht vor.

Aber es gibt eine Einschränkung: Wenn der Tod durch einen Suizid herbeigeführt wurde, hat man keinen Anspruch auf die Zahlung der doppelten Summe, die es gäbe, wenn der Tod durch einen Unfall eintritt.

Das gilt insbesondere auch dann, wenn der suizidale Tod durch ein Unfallereignis herbeigeführt wurde.

Mit andere Worten:

  • Wenn jemand einen schweren Autounfall erleidet und an den Folgen verstirbt, gilt das als Unfall und es wird die doppelte Versicherungssumme ausgezahlt.
  • Wurde der Unfall aber herbeigeführt, um sich zu töten, wird lediglich die einfache Versicherungssumme fällig.