Digitaler Nachlass

Was soll mit Ihren digitalen Inhalten passieren?

Aktualisiert am 18.06.2021
Digitaler Nachlass


Was gehört alles zum digitalen Nachlass?

  • selbst gepflegte Webseiten
  • Mitgliedschaften in Foren und Gruppen
  • Profile in sozialen Netzwerken
  • Online-Zugänge zu Versicherungen und Banken
  • Kundenkonten bei Firmen und Händlern
  • Zugänge zu Cloud-Daten
  • Dokumente auf dem eigenen PC
  • Zugang zu Hausautomatisation und -steuerung

Individuell können noch viele andere Punkte hinzukommen, um die sich ein Mensch kümmert. Aber was, wenn er das nicht mehr kann?

Warum sollte ich das nicht mehr können?

  • Abwesenheit ohne Netzzugang
  • Krankheit
  • Behinderung
  • Demenz
  • Alter
  • Überforderung
  • Tod

Auch hier mag es noch weitere Punkte geben, die individuell zutreffen können. Oft sind es aber die oben genannten Gründe, die eine Rolle spielen.

Exklusive Vorteile sichern

  • Bestattungsverfügung als Vorlage ohne zus. Kosten erhalten
  • Wie Sie Hinterbliebene richtig absichern
  • Warum Ihre Einlagen mehr Wert werden
  • Amazon-Gutschein geschenkt
  • 20 € auf Ihr Konto erhalten
SSL-Verschlüsselung

Was muss geregelt werden?

Ein Mensch hat also im Laufe seines Lebens den Computer und den Internetzugang dazu benutzt, um viele Dinge zu regeln, zu steuern und zu verwalten. Kann er das ab einem gewissen Zeitpunkt nicht mehr, wird sich jemand entscheiden müssen, was mit den verschiedenen Zugängen und Daten passiert.

Dabei ist die Wahl zu treffen, was genau gemacht werden soll.

Nach welchen Kriterien kann man vorgehen?

  1. Daten/Zugänge sind unwichtig und können ignoriert werden
  2. die Daten/Dokumente werden nicht mehr benötigt, also löschen
  3. soziale Profile sollen weg, also löschen
  4. soziale Profile sollen vorübergehend noch als Gedenkstätte bleiben und dann nach einer Weile weg
  5. soziale Profile sollen als dauernde Gedenkstätte bleiben
  6. Daten und Zugänge sind sehr wichtig, Daten müssen umgeschrieben werden

Auch hier mag es wieder noch zahlreiche andere Spielarten geben, aber das sind die wichtigsten.


Beispiel 1: Bankgeschäfte & Versicherungen

Damit Sie verstehen, was mit den obigen Aufzählungen gemeint ist, lassen Sie mich Ihnen das anhand von einigen Beispielfällen erklären:

Herr Huber wickelte alle Bankgeschäfte und Versicherungsverträge über seinen PC ab. Nun ist Herr Huber verstorben und seine Witwe möchte das von nun an selbst erledigen.

Sie steht vor dem Problem, daß sie nicht einmal das Paßwort für den Rechner ihres Mannes weiß. Anhand von Kontoauszuügen und Mahnschreiben kann sie einen Großteil der Adressen und Konto-/Policennummern herausfinden.

Frau Huber muß nun auf einem eigenen PC alle Zugänge neu anlegen, per Post die Verträge auf sich umschreiben lassen und auch einen neuen Zugang zum Online-Banking beantragen.

Hier trifft also Punkt 6 unserer obigen Auflistung zu.

Beispiel 2: Person der Öffentlichkeit

Sepp Müller ist verstorben, er war ein sehr beliebter Mann, Mitglied in Dutzenden von Vereinen und über Jahrzehnte mit allen früheren Klassenkameraden befreundet. Via Facebook hat er mit über 800 Freunden Kontakt gehalten.

Diese sind über seinen Tod genauso schockiert und traurig, wie seine beiden Söhne. Die Söhne beschließen nun, ihrem Vater ein bleibendes Andenken zu bewahren. 

  • Sie bauen die Facebook-Profilseite zu einer virtuellen Gedenkstätte um, posten Videos, in denen man den Verstorbenen noch einmal sehen kann.
  • Unwichtige Fotos löschen sie und ersetzen sie durch Fotos aus allen Lebensabschnitten des Verstorbenen.

Seine Freunde können das Profil nun nutzen, um dort ihre Gedanken zu Sepp Müller zu hinterlassen.

Hier trifft nun zunächst Punkt 5 der Liste zu.

Nach zwei Jahren denken die Söhne, daß es nun genug sei, es schreibt auch kaum noch jemand etwas auf die Profilseite ihres Vaters. Sie reduzieren die Daten Schritt für Schritt und schließen die Seite dann.

Nun ist Punkt 4 zutreffend.

Beispiel 3: Blogs & Foren

Luise Flattermann war in über 50 Foren aktiv und hat überall zu den Themen Ernährung, Mode und Kochen unter dem Spitznamen "Hausmutter45" ihre Spuren hinterlassen.

Insgesamt hat sie über die Jahre an die 600 Beiträge geschrieben.

Nun ist sie dement, kann sich nicht mehr aktiv am Onlinegeschehen beteiligen und ihre Tochter steht vor der Frage, wie es mit dem Internetengagement ihrer Mutter weitergehen soll.

Sie entscheidet sich dafür, nichts zu unternehmen. Da nichts Neues mehr von Luise Flattermann alias "Hausmutter45" in die Netze gepostet wird, geraten ihre bisherigen Einträge bald in Vergessenheit, es besteht mithin keine Notwendigkeit, irgendetwas zu unternehmen.

Gleiches gilt für Herrn Max Baltes. Er war Kunde bei zahlreichen Online-Geschäften und hat von Bastelkram, über Bücher und Filme, bis hin zu Elektroartikeln alles online bestellt. Er war auch Mitglied bei Ebay.

Auch er kann sich nicht mehr um diese Zugänge kümmern. Seine Frau entscheidet, diese Zugänge zu ignorieren. Online-Händler haben viele hundert, ja viele tausend "Karteileichen", da kommt es auf eine mehr oder weniger nicht an.

Der Aufwand, alle diese Kundenkonten aufzuspüren und zu kündigen wäre zu groß. Frau Baltes läßt das einfach und die Sache erledigt sich irgendwann von selbst.

In diesen Fällen ist man nach Punkt 1 unserer Liste vorgegangen.

Beispiel 4: Smart Home & Haustechnik

Dipl.-Ing. Krause hat sein ganzes Haus automatisiert. Vom Smartphone aus kann er Heizung, Beleuchtung, Belüftung und die Alarmanlage steuern.

Alles geht vollautomatisch über Funk und Internet.

Mit seinem Tod entsteht nach wenigen Tagen für die Familie ein großes Problem. Die Haussteuerung funktioniert in einigen Teilen nicht mehr, die Heizungen bleiben kalt.

Das Dilemma weitet sich aus, nach wenigen Wochen klappt es auch mit der Hausbeleuchtung nicht mehr, die Lampen gehen beim Betreten eines Raumes aus, statt an.

  • Die ständig eingreifende, regelnde und pflegende Hand des Hausherrn fehlt nun.
  • Keiner der Hinterbliebenen weiß, wie die Technik funktioniert, ein Zugang zum PC ist nicht möglich.
  • Ein Fachmann muß kommen und für viel Geld die gesamte Anlage neu einrichten und so einstellen, daß auch die hinterbliebene Ehefrau damit zurecht kommen kann.

So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass

Neben den aufgeführten Beispielen gibt es weitere, die wir nennen möchten.

  • Was beispielsweise geschieht mit der Sammlung von 10.000 Fotos, die jemand in eine Cloud hochgeladen hat?
  • Wer erhält die digitalen Werte, wie registrierte Domainnamen oder erstellte Websites?

Jeder, der auf eine der oben genannten Weisen das Internet zur Kontaktpflege, zum Informationsaustausch oder zur Verwaltung bestimmter Vorgänge nutzt, ist im Grunde genommen verpflichtet, sich darum zu kümmern, was eines Tages mit diesen Daten passieren soll.

Wesentliche Möglichkeiten sind:

  1. schriftliche Dokumentation anlegen,
  2. jemanden als Sachwalter beauftragen,
  3. einen professionellen Dienst beauftragen.

Wie kann eine Sterbegeldversicherung helfen?

Die SOLIDAR macht es mit ihrem umfangreichen Leistungsportfolio möglich, dass die Familie im Sterbefall finanziell abgesichert ist. Schließen Sie unsere Bestattungsversicherung zu einem günstigen Tarif ab, werden die in der Regel nicht geringen Bestattungskosten und andere Kostenstellen vollständig übernommen und Hinterbliebene, die dann im Todesfall hätten einspringen müssen, finanziell entlastet.

  • Erfahrungsgemäß bleibt nach Auszahlung einer solchen Bestattungsversicherung in den meisten Fällen ein gewisser Familienvorsorgebetrag übrig.
  • Dieser kann z.B. dafür verwendet werden, entstehende Kosten für die bei der Verwaltung & Bearbeitung des digitalen Nachlasses abzufedern (Vgl. Beispiel 4).

Informieren Sie sich über unsere Sterbegeldversicherung. Unter unserer kostenfreien Servicenummer 0800 9644200 stehen wir Ihnen gerne für ein detailliertes Beratungsgespräch zur Verfügung.