Überschussbeteiligung

Von Klaus Reimann
Aktualisiert am 08.01.2018
Überschussbeteiligung

Bei der SOLIDAR Sterbegeldversicherung werden alle Mitglieder zu 100 % an den erwirtschafteten Gewinnen der Versicherungsgemeinschaft beteiligt.

Im Rahmen der insoweit turnusmäßigen Gutschrift der Überschüsse zum 31.12.2017 konnten die Sterbegelder um insgesamt ca. 3.344.000 € erhöht werden, wodurch die Todesfall-Leistungen erneut gestiegen sind, ohne dass hierfür höhere Beiträge gezahlt werden müssen. Wie sich dies genau in den Einzelverträgen auswirkt, kann einer individuellen Leistungsauskunft entnommen werden.

Für unsere Mitglieder ist dies insbesondere in Zeiten niedriger Zinsen eine sehr erfreuliche Information. Unter anderem konnten die Leistungen auch bei den noch „jungen“, erst seit Einführung sogenannter Unisex-Tarife  in 2013 neu abgeschlossenen Verträgen zusätzlich zum garantierten Rechnungszins von 1,75 % um einen zusätzlichen 2%igen Zinsgewinnanteil erhöht werden.

Zum Beispiel konnte bei einem erst zum 1.1.2014 im Einmalbeitragstarif gegen Zahlung von 4.692 € erfolgten Abschluss einer Versicherungssumme von € 6.000 durch ein damals 57 Jahre altes Mitglied bereits ein Bonus in Höhe von rund 380 € als beitragsfreie Erhöhung des Sterbegeldanspruches gutgeschrieben werden. Insoweit stellen diese Verträge auch eine sehr gute Alternative zu den im Prinzip zinslosen Treuhandeinlagen im Rahmen von Bestattungsvorsorgeverträgen dar.

Für Rückfragen oder Übersendung einer Leistungsauskunft bzw. eines Angebotes stehen wir allen Interessenten gerne zur Verfügung.