Genehmigung der Satzungsänderung

Von Klaus Reimann
Aktualisiert am 01.10.2019
Genehmigung der Satzungsänderung

 Es folgt ein Überblick zu den wichtigsten Änderungen:

  • Streichung der pauschalen Mahngebühr
    • Laut geltender Rechtsprechung dürfen Unternehmen als Mahngebühren nur Kosten geltend machen, die tatsächlich durch die Mahnung angefallen sind. 
  • Aufnahme der Bezugsberechtigung
    • Die Benennung einer Bezugsberechtigung für den Todesfall war bisher nicht in der Satzung geregelt.    
  • Änderung der Berechnung Deckungsrückstellung / Austrittsvergütung 
    • Anpassung der Satzung an die modernen technischen Möglichkeiten zur Berechnung der Deckungsrückstellung / Austrittsvergütung. 
  • Anpassung Anzahl Mitgliedervertreter, Vorstand- und Aufsichtsratsmitglieder
    • Verkleinerung der Gremien und somit effizientere Ausrichtung für die Zukunft.
  • Aufnahme der Wahlordnung
    • Die Wahlordnung für die Mitgliedervertreter gibt es seit jeher und wird mit Aufnahme in der Satzung nun für alle Mitglieder transparent.

Die Mitgliedervertreter hatten der Satzungsänderung in der ordentlichen Mitgliedervertreterversammlung am 27.06.2019 einstimmig zugestimmt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat die Änderungen mit Schreiben vom 14.08.2019 unter dem Geschäftszeichen: VA 22-I 5002-3079-2019/001 genehmigt.

Die neue Satzung steht allen Mitgliedern und Interessenten im Downloadbereich zur Verfügung. Gerne kann diese auch in der Geschäftsstelle in Bochum angefordert bzw. abgeholt werden. 

Mit solidarischen Grüßen

       -Vorstand-