Hilfreiche Informationen zum Trauerfall
An dieser Stelle finden Sie die häufigsten Fragen, die uns von Angehörigen zum Thema Trauerfall gestellt werden.
Welche Unterlagen muss ich im Trauerfall einreichen?
Um den Aufwand in dieser schweren Zeit für Sie gering zu halten, benötigen wir nur die Versicherungspolice im Original, die Sterbeurkunde im Original sowie die schriftliche Angabe der Bankverbindung.
Muss ein Bezugsrecht eingetragen sein?
Nein, da wir gemäß unserer Satzung nur an den Überbringer der Versicherungsscheine und einer Original-Sterbeurkunde auszahlen, handelt es sich in der Regel auch um denjenigen, der die Bestattung regelt. Insoweit sollten Sie den Versicherungsschein der Person Ihres Vertrauens übergeben. Die Vormerkung eines Bezugsrechtes bei der SOLIDAR ist daher nicht notwendig.
Kann nur der Bestatter das Geld empfangen oder auch direkt ein Angehöriger?
Die Angehörigen können wählen, wer das Sterbegeld in Empfang nehmen soll. Oft zahlen wir an den Bestatter aus. Dieser rechnet dann mit den Hinterbliebenen ordnungsgemäß ab.
Wird die volle Versicherungssumme ausgezahlt oder nur bis zur Höhe der angefallenen Bestattungskosten?
Im Sterbefall wird das Sterbegeld inkl. Bonus und Gewinnzuschlag gemäß Satzung von der SOLIDAR ausgezahlt. Ein Nachweis über die Bestattungskosten wird von uns nicht verlangt. Über verbleibende Beträge können Sie frei verfügen.
Bin ich an einen bestimmten Bestatter gebunden?
Der Bestatter kann von den Angehörigen natürlich frei gewählt werden. Bei der SOLIDAR gibt es keine Bindung an einen bestimmten Bestatter.
Höhe der Auszahlungssumme
Zur besseren Planung wird die Auszahlungssumme häufig von den Angehörigen oder den Bestattern nachgefragt. Oft kann dann großzügiger geplant werden als gedacht, da zusätzlich zur garantierten Leistung auch die Gewinnzuschläge und Boni ausgezahlt werden.
Übernimmt die SOLIDAR die Planung der Bestattung?
Nein, die Bestattung wird von den Angehörigen zusammen mit dem Bestatter geplant. Die SOLIDAR zahlt lediglich das Gesamtsterbegeld aus. Sollten keine Angehörigen vorhanden sein oder möchte der Versicherte seine Angehörigen damit nicht belasten, kann bei einem Bestatter seiner Wahl ein Bestattungsvorsorgevertrag abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme kann dann vom Versicherten an den Bestatter abgetreten werden, so dass dieser im Leistungsfall das Sterbegeld anfordern kann.









