Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen Fragen, die uns häufig gestellt werden. Falls Sie an dieser Stelle eine Antwort nicht finden können, fragen Sie uns doch einfach direkt über unser Kontaktformular oder rufen uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800/9644200 an. Wir werden Ihre Fragen umgehend beantworten und hier veröffentlichen, wenn sie anderen Benutzern weiterhelfen können.
Warum wird eine Sterbegeldversicherung immer nötiger?
Weil die Bestattungskosten ständig steigen und die Krankenkassen kein Sterbegeld mehr bezahlen.
Welche Sterbegeldsumme sollte man in der Regel versichern?
Eine Beerdigung schlägt heute mit Kosten von 5.000 bis 6.000 EUR zu Buche. Mit steigender Tendenz.
Bis zu welchem Alter ist ein Abschluss möglich?
Je nach gewähltem Tarif: vom 14. bis zum 70. Lebensjahr bei Tarif 15 bzw. bis zum 60. Lebensjahr bei Tarif 16 (in diesen beiden Tarifen ist jeweils auch eine Kindermitversicherung für Kinder jünger als 14 Jahre zum günstigen Beitrag möglich), sowie vom 18. bis zum 75. Lebensjahr bei Tarif EB.
Welche Beiträge sind zu entrichten?
Die Beitragshöhe hängt z. B. vom gewählten Tarif und dem Eintrittsalter ab. Sie können sich Ihren günstigen SOLIDAR-Beitrag ganz einfach im Rechner oben rechts auf der Seite berechnen; oder aber direkt im Anmeldeformular.
Bleiben die Beiträge konstant?
Die jeweils abgeschlossenen Beiträge bleiben unverändert.
Was benötigt der Hinterbliebene im Leistungsfall?
Lediglich eine Originalsterbeurkunde, die Versicherungsscheine und Angabe, wohin die Versicherungssumme überwiesen werden soll.
Wer bekommt im Sterbefall die Versicherungssumme ausgezahlt?
Gemäß § 4 Abs. 4 unserer Satzung der Überbringer der Versicherungsscheine mit der Sterbeurkunde.
Wie schnell ist die Versicherungssumme verfügbar?
Die Kasse leistet in der Regel innerhalb einer Woche.
Ist es empfehlenswert, auch Kinder (bis 14 Jahren) zu versichern?
Ja, da Unfälle und nicht vorhersehbare Krankheiten jeden treffen können.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, nur eine sechsmonatige Wartezeit bzw. bei Personen ab 50 Jahren innerhalb der ersten drei Jahre eine abhängig vom Tarif gestaffelte Auszahlung (Details siehe § 4 Abs. 3 der Satzung).
Kann ich die Vorsorge für eine würdige Bestattung auch in einem Betrag bezahlen?
Ja, mit dem Einmal-Tarif EB.
Wem gehört die SOLIDAR VVaG?
Ausschließlich ihren Mitgliedern (gemäß Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und Satzung).
Was geschieht mit den Gewinnen?
Da die Gewinne gemäß Satzung ausschließlich den Mitgliedern zufließen, werden damit die Leistungen erhöht und die Beiträge stabil gehalten.
Wieviele Mitglieder hat die SOLIDAR?
Rund 90.000 Mitglieder, mit über 500.000 Versicherungen.
Seit wann besteht die SOLIDAR?
Die SOLIDAR wurde im Jahre 1922 von Arbeitnehmern gegründet (siehe Geschichte).



