Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen Fragen, die uns häufig gestellt werden. Falls Sie an dieser Stelle eine Antwort nicht finden können, fragen Sie uns doch einfach direkt über unser Kontaktformular oder rufen uns unter unserer kostenfreien Service-Hotline 0800/9644200 an. Wir werden Ihre Fragen umgehend beantworten und hier veröffentlichen, wenn sie anderen Benutzern weiterhelfen können.
Was passiert nach Ablauf der Beitragszahlungsdauer mit Erreichen des 65. bzw. 85. Lebensjahres?
Obwohl Sie ab diesem Zeitpunkt keine Beiträge mehr bezahlen müssen, bleibt Ihre Sterbegeldversicherung lebenslang bestehen. Zudem wird Ihr Vertrag selbstverständlich auch im Rahmen der Überschussverteilung weiterhin mit Bonus bedient und durch die entsprechende Erhöhung der Versicherungssumme im Laufe der Zeit immer wertvoller.
Welche Sterbegeldsumme sollte man in der Regel versichern?
Eine Beerdigung schlägt heute mit Kosten von 5.000 bis 6.000 EUR zu Buche. Mit steigender Tendenz.
Bis zu welchem Alter ist ein Abschluss möglich?
Je nach gewähltem Tarif: vom 14. bis zum 70. Lebensjahr bei Tarif 18 bzw. bis zum 60. Lebensjahr bei Tarif 19 (in diesen beiden Tarifen ist jeweils auch eine Kindermitversicherung für Kinder jünger als 14 Jahre zum günstigen Beitrag möglich), sowie vom 18. bis zum 75. Lebensjahr bei Tarif EB.
Welche Beiträge sind zu entrichten?
Die Beitragshöhe hängt z. B. vom gewählten Tarif und dem Eintrittsalter ab. Sie können sich Ihren günstigen SOLIDAR-Beitrag ganz einfach im Rechner oben rechts auf der Seite berechnen; oder aber direkt im Anmeldeformular.
Bleiben die Beiträge konstant?
Die jeweils abgeschlossenen Beiträge bleiben unverändert.
Wie hoch ist das ausgezahlte Sterbegeld?
Das ausgezahlte Sterbegeld setzt sich zusammen aus der garantierten Versicherungsleistung (also der Versicherungssumme), dem alle drei Jahre zugeteilten Bonus und dem Gewinnzuschlag (zur Zeit 10 Prozent) im Versicherungsfall.
Was ist der zusätzlich zum Sterbegeld gewährte Bonus?
Der alle drei Jahre die Versicherungsleistung erhöhende Bonus wird aus den Gewinnen der SOLIDAR durch Summierung auf die einzelnen Versicherungsverträge der Mitglieder verteilt.
Was versteht man unter dem Gewinnzuschlag und wie hoch ist er?
Der Gewinnzuschlag wird im Versicherungsfall zuzüglich zur garantierten Leistung ausbezahlt. Er ist eine zusätzliche Beteiligung der Mitglieder an den Gewinnen der SOLIDAR aus Kapitalanlagen. Die Höhe wird für drei Jahre mit Genehmigung der BaFin (Bundesaufsichtsbehörde für Finanzdienstleister) festgelegt und beträgt im Augenblick 10 Prozent.
Was benötigt der Hinterbliebene im Leistungsfall?
Lediglich eine Originalsterbeurkunde, die Versicherungsscheine und Angabe, wohin die Versicherungssumme überwiesen werden soll.
Wer bekommt im Sterbefall die Versicherungssumme ausgezahlt?
Gemäß § 4 Abs. 4 unserer Satzung der Überbringer der Versicherungsscheine mit der Sterbeurkunde.
Muss zusätzlich ein Bezugsrecht eingetragen werden?
Nein, da wir gemäß unserer Satzung nur an den Überbringer der Versicherungsscheine und einer Original-Sterbeurkunde auszahlen, handelt es sich in der Regel auch um denjenigen, der die Bestattung regelt. Insoweit sollten Sie den Versicherungsschein der Person Ihres Vertrauens übergeben. Die Vormerkung eines Bezugsrechtes bei der SOLIDAR ist daher nicht notwendig.
Wie schnell ist die Versicherungssumme verfügbar?
Die Kasse leistet in der Regel innerhalb einer Woche.
Ist es empfehlenswert, auch Kinder (bis 14 Jahren) zu versichern?
Ja, da Unfälle und nicht vorhersehbare Krankheiten jeden treffen können.
Gibt es eine Gesundheitsprüfung?
Nein, nur eine innerhalb der ersten drei Jahre abhängig vom Tarif gestaffelte Auszahlung (Details siehe § 4 Abs. 3 der Satzung).
Kann ich die Vorsorge für eine würdige Bestattung auch in einem Betrag bezahlen?
Ja, mit dem Einmal-Tarif EB.
Weshalb werde ich Mitglied und was bedeutet dies für mich?
Die SOLIDAR ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Versicherungsnehmer, die eine Sterbegeldversicherung abschließen, werden automatisch Mitglied und Träger des Vereins. Sie zahlen lediglich den Beitrag Ihrer Sterbegeldversicherung, weitere Pflichten bestehen für Sie nicht.
Sind meine Beiträge bei der SOLIDAR sicher?
Unabhängig davon, dass wir wie große Versicherungsunternehmen der strengen Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) unterliegen, setzen Vorstand und Aufsichtsrat von jeher auf eine solide und verantwortungsbewusste Geschäfts- und Anlagepolitik. Dazu gehört zum Beispiel auch die kontinuierliche Erhöhung der Eigenkapitalbasis der SOLIDAR in diesen von Unsicherheiten an den Finanzmärkten geprägten Zeiten. Spekulationen finden bei der SOLIDAR nicht statt. Einem Sicherungsfonds gehören Sterbekassen generell nicht an.
Wem gehört die SOLIDAR VVaG?
Ausschließlich ihren Mitgliedern (gemäß Rechtsform Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und Satzung).
Was geschieht mit den Gewinnen?
Da die Gewinne gemäß Satzung ausschließlich den Mitgliedern zufließen, werden damit die Leistungen erhöht und die Beiträge stabil gehalten.
Wieviele Mitglieder hat die SOLIDAR?
Rund 87.000 Mitglieder, mit über 500.000 Versicherungen.
Seit wann besteht die SOLIDAR?
Die SOLIDAR wurde im Jahre 1922 von Arbeitnehmern gegründet (siehe Geschichte).









